18.11.2010 - 3.6 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Hülsebeck bringt die Drucksache ein und erläutert diese. Dabei weist er auf die Steigerung der Einsätze im Rettungsdienst hin. Er macht deutlich, dass die Rettungsdienstgebühren so mit den Krankenkassen abgestimmt sind.

 

Frau Oldenburg macht darauf aufmerksam, dass beim Vergleich der Städte bezüglich der Tarife je zurückgelegtem Kilometer Fahrstrecke für Frankfurt/Oder ein möglicher Schreibfehler  vorliegt.

 

Herr Hülsebeck stimmt dem zu und wird dies korrigieren.

 

Herr Teuteberg weist darauf hin, dass der Tarif  für Inanspruchnahme des Krankentransportdienstes 2011 im Vergleich 2010 deutlich gestiegen ist.

 

Herr Hülsebeck erklärt, dass es mehr Aufwendungen in der Vorhaltung, aber auch höhere Reparaturkosten aufgrund des Alters der Einsatzfahrzeuge gibt, die hier herunter gebrochen sind.

 

Herr Teuteberg fragt, ob es aufgrund der erheblichen Abweichungen auch Überlegungen zur Übertragung an private Anbieter gibt.

 

Herr Hülesbeck macht deutlich, dass hier bereits eine Abdeckung durch private Anbieter in Form von Personalgestellung vorliegt.

 

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

 

1.      Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Potsdam.

 

2.      Der Stellenplan 2010 ist mit Wirkung vom 01.01.2011 dahingehend zu ändern, dass die folgenden Stellen im feuerwehrtechnischen Dienst eingerichtet werden:

                            6 x Einsatzkraft Rettungsassistent, 1 VZE, - Stellenwert A 8 BBesG

                            4 x Einsatzkraft Rettungssanitäter, 1 VZE, - Stellenwert A 7 BBesG

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            10

Ablehnung:                               0

Stimmenthaltung:                1

 

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Anlagen zur Vorlage