18.11.2010 - 3.11 Fluglärm BBI

Beschluss:
vertagt
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Herr Heuer bittet um Abstimmung über das Rederecht für Herrn Schirmer (BI Weltkulturerbe).

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            11

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                0

Dem Rederecht wird zugestimmt.

 

Herr Rietz bringt den Antrag ein und macht deutlich, dass er den Zeitpunkt der Prüfung noch nicht festlegen möchte, da es noch keine konkreten Aussagen zu den Flugrouten gibt.

 

Herr Teuteberg bringt folgenden ergänzten Änderungsantrag der Fraktion FDP ein und begründet diesen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich in der Lärmschutzkommission dahingehend einzusetzen, dass ein Überfliegen der Stadt, durch abfliegende oder landende Flugzeuge des BBI, dauerhaft ausgeschlossen wird.

Im Falle, dass erneut Flugrouten vorgestellt werden, in denen Potsdam überflogen werden soll, ist umgehend ein Lärmschutzgutachten, vor allem aber auch ein Kerosin-Niederschlagsgutachten zu erstellen. Diese Gutachten sind von der Stadt selber in Auftrag zu geben, um die Unabhängigkeit Land Brandenburg zu gewährleisten.

Im Nachgang zur 1. Sitzung der Lärmkommission und in Vorbereitung auf alle weiteren Diskussionen ist ein Vor-Ort-Termin bei der DFS (Deutschen Flugsicherung), mit der Möglichkeit der Teilnahme eines Vertreters aller Fraktionen und Gruppen, anzuberaumen.

Der OBM wird aufgefordert eigene Flugrouten für die LHP zu entwickeln.

 

Herr Naber bringt folgenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ergebnisse des Lärmgutachtens, bei der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie im Rahmen der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes für die Landeshauptstadt Potsdam mit einfließen zu lassen.

 

Herr Schirmer stellt anhand von Karten die bisher geplanten Flugrouten vor und macht dabei deutlich, dass Potsdam nach aktuellem Stand mit niedrigeren Flughöhen als 3000 Meter überfolgen werden.

Er macht auch deutlich, dass Potsdam im Anflug auf Tegel bereits derzeit breitflächig überflogen wird und stellt dies anhand einer Karte dar.

 

Herr Schmäh (Bereich Umwelt und Natur) weist darauf hin, dass sich die Festlegung der Flugrouten in einem Planungsprozess durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) befindet. In der Fluglärmkommission, in der auch die LHP vertreten ist, wird über die Routen befunden.

Aus Sicht der Verwaltung ist es an dieser Stelle nicht sinnvoll die Flugrouten zu prüfen. Eine Integration der Fluglärmbelastung in den Lärmaktionsplan ist nicht möglich, da im Lärmaktionsplan gemäß gesetzlicher Vorgaben und Zuständigkeiten nur der Straßenverkehrslärm betrachtet wird.

Eine Lärmberechnung zu den Flugrouten liegt im Verantwortungsbereich des Bundes und des Landes. Die Kommune hat keine Möglichkeit einzugreifen. Eine Erarbeitung eines Gutachtens durch die Stadt würde zudem eine falsche Erwartungshaltung zur Zuständigkeit erwecken.

 

Frau Müller ergänzt, dass die Fluglärmkommission seit Oktober 2010 von 17 auf 34 Sitze erweitert worden. Die Fluglärmkommission  berät die Flughafengenehmigungsbehörde sowie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Flugsicherheitsorganisation in Angelegenheiten des Fluglärms und der Luftverunreinigungen.

Die Stadt wird sich in der Fluglärmkommission für möglichst geringe Beeinträchtigungen für die Bürger in Bezug auf Lärm und Schadstoffbelastung einsetzen.

Frau Müller informiert, dass am 23.11.2010 in der Fachhochschule eine Bürgerversammlung durchgeführt wird, zu der auch aussagefähige Mitarbeiter der zuständigen Institutionen eingeladen sind.

 

Herr Teuteberg weist darauf hin, dass dies kein reines Verwaltungsverfahren ist. Es ist Aufgabe des Oberbürgermeisters, sich in die politischen Diskussionen einzubringen. Die Landeshauptstadt Potsdam sollte sich aktiv in die Fluglärmkommission einbringen.

 

Frau Oldenburg fragt bezüglich der dargestellten Abläufe, ob es schon Informationen gibt, wie weit der Planungsprozess gediehen ist. Sie empfiehlt, den Antrag zu einen bestimmten Termin zurückzustellen.

Frau Oldenburg weist auch darauf hin, dass die Erstellung von Flugrouten durch eine Kommune über deren Kräfte und Kosten geht.

 

Herr Rietz stellt den Antrag zurück.

 

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