18.11.2010 - 3.3 Abfallgebührensatzung 2011

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Heuer bittet um Abstimmung über das Rederecht für Herrn Niehaus (Geschäftsführer des VGS).

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            11

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                0

Dem Rederecht wird zugestimmt.

 

Frau Zierock (Bereich Umwelt und Natur) bringt die Drucksache ein und begründet diese.

 

Herr Niehaus verweist auf die Doppelveranlagung der Kleingärtner, da diese als Potsdamer Bürger bereits für ihren Wohnsitz Abfallgebühren zahlen.

Er informiert über das Gerichtsverfahren mit dem entsprechenden Vergleich dazu.

Herr Niehaus betont, dass der Verband grundsätzlich zu einer Zahlung bereit ist, wenn die entsprechende Leistung gewährt wird.

 

Frau Zierock erklärt, dass sich der Vergleich auf einen Bescheid aus dem Jahr 2003 bezieht.

Die angesprochenen Probleme müssen durch die Kleingärtner mit dem Kommunalen Immobilienservice als Grundstückseigentümer geklärt werden.

 

Herr Heuer fragt, ob die Abfallentsorgung bei Kleingärten analog den anderen Grundstücken erfolgt.

 

Frau Zierock bestätigt dies.

 

Herr Heuer fragt, ob bei den Kleingärten die Nutzungszeiten bei der Grundgebühr berücksichtigt werden.

 

Frau Zierock antwortet, dass für die Kleingärten für 6 Monate eine Grundgebühr zu entrichten ist. In der Grundgebühr ist auch die Entsorgung von Sperrmüll enthalten.

Die Größe der Abfallbehälter sowie der Entleerungsrhythmus kann durch die Sparte bestimmt werden.

 

Herr Wollenberg fragt, wie die Umlegung der Mengengebühr auf die einzelnen Parzellen erfolgt.

 

Frau Zierock, teilt mit, dass die Umlegung der Mengengebühr durch den der Grundstückseigentümer erfolgt.

 

Herr Jäkel hat Kenntnis, dass bei den Kleingärten die Sammelbehälter mitunter unter Verschluss stehen und somit nicht genutzt werden können.

Er hat auch Informationen, dass es Probleme bei der Sperrmüllentsorgung gegeben haben soll.

Er stellt folgenden Änderungsantrag:

Der § 3 Absatz 6 des Satzungsentwurfes der Abfallgebührensatzung ist zu ändern. Es ist einzufügen:

„Einmal pro Jahr darf der Nutzer kostenfrei eine Änderung der Abfallbehältergestellung oder des Entleerungsrhythmus beantragen. Bei weiteren Änderungen ist eine Gebühr zu entrichten. Die Wechselgebühr für die erneute Veränderung der Abfallbehältergestellung oder des Entleerungsrhythmus beträgt dann 13,01 € je Antragstellung.“

 

Frau Zierock und Herr Heuer weisen darauf hin, dass dies im §1 (5) der Satzung verankert ist.

 

Herr Jäkel zieht daraufhin den Antrag zurück.

 

Herr Schwarze fragt, inwieweit der Vergleich mit den Kleingärtner in die vorliegende Satzung eingeflossen ist.

 

Frau Zierock erklärt, dass es zwischenzeitlich eine Regelung gegeben habe. Alle Gärten, bei denen ausschließlich eine gärtnerischen Nutzung erfolgt, sind nicht mehr nicht mehr an die Abfallentsorgung angeschlossen.

Die Kleingärten grundsätzlich nicht anzuschließen ist nicht möglich. Sie weist darauf hin, dass nicht die einzelnen Kleingärten, sondern die Grundstücke an die Abfallentsorgung angeschlossen sind

Hier sind dann 2,60 Euro Grundgebühr für eine halbes Jahr pro Parzelle inkl. Sperrmüllentsorgung und Schadstoffabgabe zu entrichten.

 

Herr Heuer verweist auf die noch ausstehende Verzinsung der Rücklagen.

Er bittet um Abstimmung über die vorliegende Drucksache.

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (Abfallgebührensatzung) gemäß Wortlaut der beiliegenden Anlage einschließlich Abfallgebührenkalkulation.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            7

Ablehnung:                             0

Stimmenthaltung:              4

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage