23.11.2010 - 3.8 Verantwortlichkeit für Fehlplanung Radweg Forst...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Jäkel bringt den Antrag ein.

 

Herr Klipp informiert, dass es keine Fehlplanung, wie in der Presse dargestellt, gegeben habe. Das Bauvorhaben der EWP erstreckt sich nur einseitig auf einem ca. 300 m langen Teilabschnitt der Forststraße vom Parkplatz an der Zeppelinstraße bis zur Ungerstraße. Dem steht eine Gesamtlänge der beidseitig markierten Radschutzstreifen von ca. 4.000 m gegenüber. Die mit der Neumarkierung des Schutzstreifens im Baustellenbereich verbundenen Kosten liegen bei ca. 1.000 €, während die Gesamtmaßnahme rund 25.000 € kostet. Die Markierung wird durch die EWP wieder hergestellt.

 

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die konkrete Verantwortlichkeit für die Fehlplanung im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Radweges in der Forststraße festzustellen.

Die Stadtverordnetenversammlung ist in ihrer Sitzung im Dezember 2010 über das Ergebnis der Prüfung und mögliche Konsequenzen zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            2

Ablehnung:                            3

Stimmenthaltung:              1

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag abzulehnen.