07.12.2010 - 3.11 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
vertagt
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Der TOP wird aufgrund der beantragten Rederechte vorgezogen.

 

Frau Anrhein (Bürgerinitiative Hans-Thoma-Str.) reicht den Teilnehmern eine Tischvorlage aus und erklärt, dass die Bearbeitung des B-Planes Nr. 121 „Behlertstr.“ Priorität haben müsse.

 

 

Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und teilt mit, dass die Vorlage auch in alle Ortsbeiräte überwiesen worden ist. Von daher regt sie an, die Vorlage in der heutigen Sitzung als 1. Lesung und im Januar 2011 abschließend zu behandeln.

Frau Holtkamp informiert, dass seit der letzten Beschlussfassung über die Prioritäten in der Bauleitplanung vom Oktober 2009 in gravierendem Umfang Wünsche zu neuen Planverfahren an die Verwaltung mit der Bitte um dringliche Aufnahme in die Bearbeitung herangetragen worden sind.

 

Mit der aktuellen Vorlage wird hierauf in zweierlei Hinsicht reagiert:

Für Entscheidungsfinden darüber ist ein breiter Kriterienkatalog entwickelt worden, der stärker als bisher die wichtigsten stadtentwicklungspolitischen Aspekte umfasst. Die Vorlage enthält daher eine Bewertung der zur Einstufung in Priorität 1 und 2 vorgeschlagenen Planungen nach folgenden Kriterien:

·       Kosten (Planungs- und Umsetzungskosten)

·       Schaffung von Potenzialen (im Wohnungsbau und im produzierenden gewerblichen Sektor)

·       Zügiges Umsetzungserfordernis

·       Fiskalische Aspekte/Vermögensaktivierung für den „Konzern Stadt“ (Folgekosten)

·       städtebaulich-qualitative Aspekte

·       Nachhaltigkeit/Klimaschutz (Integration ins Siedlungsgefüge, Verkehrsvermeidung)

·       Rechtlicher Klärungsbedarf

Hierauf stützt sich der Vorschlag zur Prioritäteneinstufung.

 

Dem erheblichen Druck auf die Planverfahren soll über eine Aufstockung im Stellenplan 2011 Rechnung getragen werden. Mit der beabsichtigten Aufstockung um eine Vollzeitstelle ließen sich fünf neue Planverfahren in die Bearbeitung aufnehmen. Die hieraus entstehenden Belastungen für den Personalhaushalt sind jedoch nur dann vertretbar, wenn kontinuierlich auch ein entsprechend positiver fiskalischer Effekt aus der Bauleitplanung für den städtischen Haushalt gesichert werden kann. Um diesem Anspruch Rechnung zu tragen, sollen daher künftig mindestens vier Planverfahren, die der fiskalischen Verbesserung bzw. der Vermögensaktivierung für den „Konzern Stadt“ dienen, in Priorität 1 bearbeitet werden.

 

 

Der Ausschussvorsitzende greift die Anregung zur Behandlung in 1. Lesung auf.

 

 

Herr Menzel nimmt Bezug auf die Äußerungen von Frau Anrhein und stellt folgenden Änderungsantrag und begründet diesen:

Anstelle der Zurückstufung des B-Planes Nr. 121 „Behlertstr.“ in Priorität 3, die Rückholung in Priorität 1, in Verbindung mit dem Auftrag, ein Finanzierungsmodell und einen Zeitplan im Zusammenhang mit dem Ausbau der Humboldtbrücke und der Kreuzung Berliner Straße aufzustellen.

 

 

Herr Jäkel stellt den Antrag, den B-Plan 107 „Krampnitz“ und den B-Plan 121 „Behlertstraße“ in die Priorität 2 einzuordnen.

Zur Frage, welche B-Plan verfahren statt dessen zurück gestellt werden sollten, wird er sich in seiner Fraktion verständigen.

 

 

Frau Oldenburg nimmt Bezug auf den in der STVV vor einer Woche gefassten Beschluss zum B-Plan 18, Teilbereich Gewerbe und stellt folgenden Antrag:

Die Änderung ses B-Planes 18 „Kirchsteigfeld – Teilbereiche Gewerbegebiet“ ist aus der Liste der „vorrangigen Nachrücker in Priorität 1“ zu streichen.

Anstelle dessen ist der B-Plan 121 Behlerstr. zu setzen

Sie begründet dies mit dem Beschluss der STVV 10/SVV/0856, der zunächst die Verwaltung beauftragt die Nutzungspotentiale des Plangebietes zu untersuchen. Erst danach wären überhaupt die Planungsgrundlage und –inhalte gegeben bzw. bekannt.

 

Herr Klipp betont nochmals die angespannte Haushaltssituation; die Wertschöpfung aus Bauleitplanung soll künftig überwiegend beim Konzern Stadt verbleiben.

Hinsichtlich der Ausführungen der Vertreterin der Bürgerinitiative H.-Thoma-Str. berichtet Herr Klipp, dass es im Spätsommer einen Termin an seinem Tisch gegeben habe. Er macht deutlich, dass die Finanzierung der Maßnahme nicht gesichert ist und auch keine Möglichkeit gesehen wird, die Maßnahme in der Investitionsplanung vorzuziehen. Es hat daher keinen Sinn, die Bearbeitung eines B-Planes in der Priorität 1 zu beantragen, ohne eine Finanzierungsmöglichkeit des Straßenumbaus bis 2015 zu haben.

Herr Klipp sichert zu, dass die Behandlung des B-Plan-Verfahrens vorgezogen werden würde, wenn die Finanzierung gesichert ist. Ein Vorziehen der Investitionsmaßnahme Behlertstraße in den Investitionsplan 2012 sei jedoch nicht möglich.

Zur Frage von Herrn Kümmel bzgl. des B-Planes Kaserne Krampnitz informiert Herr Klipp, dass sich der B-Plan Nr. 107 „Kaserne Kramnitz“ auf der Nachrückerliste aus Priorität 3 in Priorität 1 befindet. Die Aufnahme würde abhängig vom Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen und bei entsprechender Stellenausstattung erfolgen.

Zugleich macht Herr Klipp aufmerksam, dass er bei jedem Vorschlag ein B-Plan-Verfahren in eine höhere Priorität zu nehmen, auch um einen Gegenvorschlag bitte, welcher B-Plan dann in die entsprechend tiefere Priorität genommen werden sollte.

Der B-Plan 18 „Kirchsteigfeld“ befindet sich auf der Nachrückerliste in Priorität 1. Im Moment ist zwar noch nicht klar, welches Planerfordernis dort entsteht, aber man könne davon ausgehen, dass es ein Planerfordernis gibt.

 

 

Herr Willuhn (stellvertretender Ortsvorsteher) ist zwischenzeitlich eingetroffen und nimmt das Rederecht wahr. Er bittet den B-Plan „Am Friedhof (Fahrland) von der Priorität 3 in die Priorität 1 zu nehmen. Ggf. signalisiert er die Bereitschaft, dass extern Unterstützung gegeben werden könnte.

 

 

Herr Goetzmann informiert zum Anliegen von Herrn Willuhn, dass die Abwägung der unterschiedlichen B-Plan-Verfahren vorgenommen wird. Es wird eingeschätzt, dass im Ortsteil Fahrland aktuell Krampnitz einen deutlich höheren Stellenwert habe.

 

 

Der Ausschussvorsitzende richtet die Bitte an die Verwaltung, zu den heute geäußerten Änderungswünschen zu reagieren. Dies solle in Stichpunkten im Vorgriff auf die nächste Sitzung erfolgen (Übermittlung per e-mail ein paar Tage vor der Sitzung).

 

 

Herr Teuteberg ergänzt, dass es in Vorbereitung der Sitzung auch hilfreich wäre, wenn eine Einschätzung zur Höhe des tatsächlichen Aufwandes für die Bearbeitung der einzelnen Bebauungsplan-Verfahren in Priorität 1, 2 und 3, ebenfalls rechtzeitig vor der Sitzung den Ausschussmitgliedern vorliegen würde.

 

 

Seitens der Verwaltung erfolgt Zustimmung.

 

Die abschließende Behandlung der DS wird auf die Sitzung am 11.1.11 vertagt.

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