24.11.2010 - 5 Verlust von Ufergrundstücken am Groß Glienicker...

Beschluss:
zurückgezogen
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Herr Menzel bringt den Antrag ein und begründet das Anliegen.

 

Frau Krusemark führt aus, dass ihr Bereich beauftragt wurde, sämtliche Verkäufe zu prüfen und festzustellen, wann Vorkaufsrechte ausgeübt wurden. Wenn diese nicht ausgeübt wurden, sei die Begründung dafür  ebenso Gegenstand der Prüfung gewesen. Sie schlägt vor, die Ergebnisse der Prüfung, die in einer Liste zusammengefasst wurden, als nicht öffentliche Anlage der Niederschrift des Hauptausschusses beizufügen.

 

Daraufhin gibt Herr Menzel namens der Antragstellerin bekannt, dass er den Antrag mit dem Wortlaut:

 

Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, für die 39 im Privatbesitz befindlichen Ufergrundstücke einen Bericht darüber anzufertigen:

-          wann welche Grundscke, von wem erworben wurden,

-          wann und wo von Privat an Privat verkauft wurde, wie oft dabei Groß Glienicke und Potsdam versucht haben, das gebotene Vorkaufsrecht auszuüben und welchen Erfolg sie dabei hatten,

-          wie oft und wo aus welchen Gründen die Stadt nicht Eigentümerin wurde, weil Fehler im Verwaltungshandeln vorlagen,

-          wie oft und wo die Stadt auf ihr Vorkaufsrecht aus welchen Gründen verzichtet hat.

 

Der Bericht ist dem Rechnungsprüfungsausschuss mit den geprüften Akten zur Prüfung im November 2010 und der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2010 vorzulegen.

 

zurückzieht.

 

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