24.11.2010 - 11 Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan zum Vorh...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister schlägt vor, die Anträge auf Rederecht r die rgerinitiative "Drewitz-Kirchsteigfeld", hier Frau Hermann, die AG Innenstadt, hier Herr Cornelius und r Herrn Schramm  - Einzelhändler, zu Beginn der Behandlung des Tagesordnungspunktes zu erteilen. Gegen diesen Vorschlag und die Erteilung des Rederechts erhebt sich kein Widerspruch.

 

Frau Hermann stellt in ihrem Redebeitrag die Auffassung der Bürgerinitiative dar sowie die Einschränkungen und Folgen des Drewitz-Parkes für die Bewohner des Kirchsteigfeldes. An die Mitglieder des Hauptausschusses wird ein Fragekatalog ausgereicht und um die schriftliche Beantwortung der Fragen gebeten.

Anschließend erläutert Herr Schramm als Lebensmittel-Einzelhändler seine Situation und die Bedingungen für ihn und andere Einzelhändler, wenn der Drewitz-Park mit dem bislang diskutierten Sortiment entsteht. Er wirbt für die Einhaltung der im Einzelhandelskonzept enthaltenen Strategie und fordert die Stadtverordneten auf, das Vorhaben zu überdenken.

Da zu diesem Zeitpunkt Herr Cornelius noch nicht anwesend ist, schlägt der Oberbürgermeister unter Verweis auf die lebhafte Diskussion im gestrigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vor, dass Herr Teuteberg den im Ausschuss gestellten Änderungsantrag der Fraktion FDP einbringt.

 

Herr Teuteberg erläutert den allen schriftlich vorliegenden Änderungsantrag und betont, dass der B-Plan für das Kirchsteigfeld zwar die Entstehung eines Gewerbegebietes vorsehe, dies aber sehr weit gefasst sei. Das bislang konkret vorgestellte Konzept stehe nicht im Einklang mit den Wünschen und Erwartungen der Bewohner, so dass Anpassungen vorgenommen werden sollten. Das Einzelhandelskonzept soll dabei Grundlage des Handelns der Landeshauptstadt Potsdam sein. Seine Fraktion meine, dass es gelingen könne, mit dem Investor zu einer Lösung zu kommen, die die Interessen aller Seiten möglichst weitgehend berücksichtige. Dieser geänderte Beschlusstext habe auch im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen eine Mehrheit gefunden, so dass damit wieder auf ein „ordentliches Verfahren“ über einen Aufstellungsbeschluss, den die Stadtverordnetenversammlung beschließt, zurückgekommen werde.

 

Herr Schubert wendet sich in seinem Redebeitrag an die Bürgerinitiative und betont, dass die in der Veranstaltung vor Ort gegebene Zusage, alle Hinweise usw. mitzunehmen, auch eingehalten wurde. Er geht im Weiteren auf die Kritik-Punkte der Bürgerinitiative ein, insbesondere auf die Inanspruchnahme des Wäldchens. Seine Fraktion werde dem Änderungsantrag der Fraktion FDP zustimmen, weil dies ein Kompromissvorschlag sei.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass die Fraktion DIE LINKE den Ausgangsantrag der Fraktionen CDU/ANW und SPD ablehnen werde, der die heftigen Diskussionen in der Bevölkerung ausgelöst habe. Er merkt kritisch an, dass beide Fraktionen versucht hätten, aus der Veranstaltung vor  Ort eine öffentliche Beteiligung zu machen. Bis gestern sei an dem Ursprungsantrag festgehalten worden; erst jetzt, wo deutlich werde, dass dieser keine Mehrheiten finde, wollen beide dem Änderungsantrag der FDP zustimmen. Er spricht sich dafür aus, die Gesamtsituation gutachterlich einschätzen zu lassen.

Mit dem Änderungsantrag der FDP sei eine Brücke gebaut worden – allerdings solle der Auftrag an den Oberbürgermeister so erteilt werden, dass die offensichtlichen Bedenken Berücksichtigung finden. Dies sei insbesondere die Inanspruchnahme des Wäldchens, so dass er eine Einfügung nach dem ersten Satz mit folgendem Wortlaut vorschlage:

 

Der Eingriff in den Wald ist dabei auf das für die Straßenzuführung zwingend notwendige Maß zu begrenzen.

 

Herr Lehmann verweist auf die Diskussion in der am Vortag stattgefundenen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen und die dort gelaufene Abstimmung. Weil erst der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dann der der Fraktion FDP abgestimmt wurde und die anderen damit erledigt seien, konnten diese auch Mehrheiten finden.

 

Frau B. Müller betont, dass sie als betroffene  Bewohnerin des Kirchsteigfeldes auch den Änderungsantrag der Fraktion FDP ablehnen werde. Sie spreche sich für eine Entwicklung der Gewerbeflächen ohne Einzelhandel aus – stilles Gewerbe sei besser als all die genannten Anbieter. Für die Verkehrserschließung des Gewerbegebietes sei es schon ein Unterschied, ob eine Vielzahl von Käufern dort hinfahre oder eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern und ein evtl. Lieferverkehr.

 

Herr Schubert entgegnet, dass bei stillem Gewerbe der Verkehr zu thematisieren sei und er den Schutz des Handels durch Vermeidung der Ansiedlung für fraglich halte. Mit der Entwicklung des Drewitz-Parkes solle das Einzelhandelskonzept nicht konterkariert werden. Die Inanspruchnahme des Wäldchens solle auf das unumgängliche Maß begrenzt werden.

 

Der Oberbürgermeister führt dazu aus, dass er das Vorhaben begrüßt habe, weil generell Bedarf an der Entwicklung des Gewerbegebietes bestehe. Natürlich müsse an der Verkehrsführung grundsätzlich etwas geändert werden, aber man müsse dann auch jemanden finden, der das finanziere, denn hier entstehen Kosten von  2 – 3 Mio Euro. Außerdem seien Angebote zu unterbreiten, wie Einzelhandel dort sinnvoll anzusiedeln sei und was mit dem Einzelhandelskonzept kompatibel sei und was nicht. Prinzipiell sei eine Modifikation des Einzelhandelskonzeptes nicht ausgeschlossen.

 

Auf seine Bitte erläutert Herr Teuteberg, ob mit dem Änderungsantrag der FDP auch eine Ausweitung der Flächen erfolgen könne oder nicht. Herr Teuteberg betont, dass man durchaus Spielraum haben sollte, einschließlich der Option auch links und rechts der Straße Gewerbeflächen auszuweisen, ohne dass das Wohngebiet davon betroffen sei. Laut Flächennutzungsplan sei ein Gewerbegebiet bis zur Trebbiner Straße vorgesehen. Der Wald solle weitgehend erhalten bleiben; wichtig sei jedoch, das Gewerbegebiet zu erschließen. Es gehe darum, einen verträglichen Entwurf zu erhalten und die Stadtverwaltung entsprechend zu beauftragen.  Die Diskussion könne wie gewohnt im Ausschuss erfolgen, denn die Stadtverordneten seien jetzt sensibilisiert für die Probleme. Die FDP stehe zum Einzelhandelskonzept, was aber auch weiterentwickelt werden müsse – das sehe der Antrag auch vor. Er spricht sich dafür aus, die aufgeheizte Stimmung in eine sachliche Vorbereitung zu führen.

 

Herr Dr. Scharfenberg weist darauf hin, dass der Flächennutzungsplan noch gar nicht beschlossen sei und evtl. Absichten, Eingriffe in den Wald vorzunehmen, dazu führen werden, dass die Fraktion DIE LINKE dem Änderungsantrag der FDP nicht zustimmen werde. Er meine, dass mit dem jetzt zu beschließenden Antrag ein eindeutiger Auftrag an die Verwaltung gegeben werden müsse.

Zu den Ausführungen des Oberbürgermeisters, dass das Einzelhandelskonzept modifiziert werden könne, merkt er an, dass dieses bisher „heilig“ gewesen sei.

Er meine, man solle sich auf die Entwicklungsmöglichkeiten der vorhandenen Flächen konzentrieren, wie z. B. des Stern-Centers.

 

Frau B. Müller beantragt, dass das Rederecht für Herrn Cornelius noch gewährt wird, da dieser jetzt anwesend ist und nicht wissen konnte, dass der TOP vorgezogen werde. Herr Cornelius betont, dass er für die AG Innenstadt und Freies Tor spreche und den Änderungsantrag der FDP unterstütze. Damit seien alle Möglichkeiten offen und  das Einzelhandelskonzept nicht obsolet.

Herr Menzel wirbt für den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, da dieser der weitergehende sei. Nach einer gutachterlichen Stellungnahme solle geprüft werden, was auch unter dem Aspekt der Umweltverträglichkeit dahin passe.

 

Diesem Votum folgend stellt der Oberbürgermeister den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abstimmung, der mit dem Wortlaut:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Vorbereitung eines B-Plan-Aufstellungsbeschlusses eine mögliche Zielsetzung und Grenzziehung gutachterlich entwickeln zu lassen. Untersucht werden sollen insbesondere die Potentiale für Handel im Kontext zum gesamtstädtischen Handelskonzept, Potentiale für Gewerbe und Wohnen sowie die Grenzziehung im Kontext der Umweltverträglichkeit.

 

mehrheitlich abgelehnt wird, bei 4 Ja-Stimmen.

 

Der Ergänzungsantrag der Fraktion SPD vom 01.11.2010 mit folgendem Wortlaut:

 

Die Verträglichkeit der geplanten Entwicklung mit dem durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Einzelhandelskonzept ist dabei zu beachten.

Neben den im Rahmen des B-Planverfahrens anzuwendenden Beteiligungsinstrumenten ist durch folgende Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass eine breite Einbindung der Bürger in den Entscheidungsprozess gewährleistet wird:

 

1.       hrend der Erarbeitung des B-Plan Entwurfes ist frühzeitig im Rahmen einer Bürgerversammlung von Stadtverwaltung und Investor über das geplante Projekt „Drewitz-Park“ zu informieren. Dabei sollen die Einwendungen der Bürger in geeigneter Form erfasst werden und in den Planungsprozess mit einfließen. Die Stadtverordnetenversammlung bzw. die Fachausschüsse sind über Einwände und Schlussfolgerungen zu informieren.

2.      Gestaltungsfragen zur Minimierung von Nachbarschaftskonflikten sind von Anfang an einzubeziehen.

3.       Der zur Auslegung vorgesehene B-Plan-Entwurf soll vor der Befassung in der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer öffentlichen Bürgerversammlung vorgestellt werden.

4.       Der abschließende Bebauungsplan soll vor seiner Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt werden.

5.       Der beschlossene Bebauungsplan ist zusätzlich zur Veröffentlichung im Amtsblatt den Bewohnern des Kirchsteigfeldes in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen.

 

wird zurückgezogen.

 

Der Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE  zum Änderungsantrag der FDP, nach dem ersten Satz folgenden Wortlaut einzufügen:

 

Der Eingriff in den Wald ist dabei auf das für die Straßenzuführung zwingend notwendige Maß zu begrenzen.

 

wird zur Abstimmung gestellt und mit 8 Nein-Stimmen abgelehnt, bei 5 Ja-Stimmen.

 

Auf Nachfrage informiert Herr Schubert, dass der Antrag der Fraktionen CDU/ANW und SPD in der ursprünglichen Fassung nicht mehr zur Debatte stehe.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion FDP wird darauf hin zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den bestehenden „B-Plan 18 Kirchsteigfeld“ fortzuschreiben und dabei die Fläche bis zur Trebbiner Straße einzubeziehen. Die textliche Festsetzung ist auf Grundlage des Einzelhandelskonzeptes anzupassen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            8

Ablehnung:                            1

Stimmenthaltung:              4

 

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