24.11.2010 - 16 Umschuldung und vorzeitige Tilgung von Investit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Exner und Frau Meder bringen die Vorlage ein und erläutern die für 2011 geltenden Besonderheiten. Auf die Nachfrage von Frau B. Müller, was vorzeitige Kreditkündigungen gekostet haben, entgegnet Frau Meder, dass derzeit noch keine vorzeitigen Tilgungen durchgeführt worden seien. Mit dem jetzt vorliegenden Antrag gehe es nur um die Ermächtigung dafür, die aber nur bei Ablauf der Fristen genutzt werde.

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

 

1.       Den für das Haushaltsjahr 2011 vorzunehmenden Umschuldungen der Investitionskredite i.H.v. maximal 18.667.630,53 EUR gemäß Anlagen 1 - 7 zu Anschlusstilgungen und Zinssätzen (nominal) von höchstens 5,0% bei einer maximalen Zinsbindungsdauer von 20 Jahren wird zugestimmt.
 

2.       Weiterhin erfolgt die Zustimmung zur alternativen Möglichkeit vier der zur Umschuldung anstehenden Darlehen gemäß Anlage 8 i.H.v. maximal 1.071.387,02 EUR ggf. auch vorzeitig zu tilgen.

 

3.       In Umsetzung des haushaltsbegleitenden Beschlusses zur Optimierung des Schuldenmanagements können ab sofort grundsätzlich Forwarddarlehen abgeschlossen werden, wenn dies aufgrund der erwarteten / prognostizierten Zinsentwicklung als betriebswirtschaftlich sinnvoll erscheint.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=4936&TOLFDNR=64495&selfaction=print