24.11.2010 - 17.5 Steuerbescheinigungen Denkmalschutz

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Der Oberbürgermeister informiert über ein am gleichen Tag stattgefundenes Gespräch über den Umgang mit Steuerbescheinigungen bei Denkmal-Sanierungen, an dem neben seiner Person auch der Staatssekretär des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Herr Martin Gorholt, sowie weitere Fachleute des Ministeriums und der Stadtverwaltung teilgenommen haben.

Im Ergebnis sei vereinbart worden, dass die Verfügungen der Bauverwaltung Potsdam zurückgenommen werden und sich beide Seiten auf ein gemeinsames Verfahren geeinigt hätten. Bei Altfällen werde geprüft, welche Bescheinigungen zu Dachgeschossausbauten im Bestand betroffen seien und für diese werde nachträglich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung von den Eigentümern angefordert. Nach Ansicht der Landeshauptstadt betreffe das weniger als 10 % der bearbeiteten Fälle. Einfamilienhäuser mit geringer Wohnfläche seien von dieser Überprüfung nicht betroffen. Künftige Regelungen und Verfahren werden in einer Arbeitsgruppe mit dem Land besprochen und die Anforderungen abgestimmt.

Remonstrationsverfahren der Finanzämter werden selbstverständlich bearbeitet, weil Steuerbescheinigungen nach Recht und Gesetz erteilt werden und die Vorgehensweise hanhabbar sein müsse.

Auf die Nachfrage von Frau Dr. Müller, mit welcher Begründung die interne Arbeitsanweisung zurückgenommen werden musste, entgegnet der Oberbürgermeister, dass Grundlage für die Bearbeitung der Anträge die Richtlinie des Landes sei. Die Arbeitsanweisung sei zum Teil mit den Anforderungen des Landes nicht in Einklang zu bringen; bezüglich der Remonstrationsverfahren habe das Land ein Verfahren unterstellt, was nicht mehr gegeben sei.

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