25.11.2010 - 6 Analyse der Fälle nach § 35a SGB VIII

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Dr. Jörg Kwapis              (Zentrum zur Therapie der Rechenschwäche) macht deutlich,  dass aus seiner Sicht durch den Wechsel der Zuständigkeit vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie in den Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt die kontinuierliche Arbeit unterbrochen wurde. Mit dem Wechsel erfolgte die Kündigung des Leistungsvertrages zwischen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie und dem Zentrum zur Therapie der Rechenschwäche. Auch finden seines Wissens nach keine Hilfeplangespräche mehr statt.

Er macht deutlich, dass die Leistungsverträge mit den beteiligten Institutionen diskutiert wurden. Eine konkrete fachliche Diskussion zur Umsetzung konnte nicht geführt werden.

Alle Hilfen sind bis zum 31.12.2010 befristet.

Aus seiner Sicht muss eine  fachlich fundierte Diskussion erfolgen, in die die mit dem Fachproblem betreuten Sachbearbeiter einbezogen werden. Auch Hilfeplangespräche müssen wieder geführt werden.

Er betont, dass es im Sinne der Kinder und ihren Familien eine schnelle Hilfe geben muss.

 

Frau Ehebrecht (FB Soziales, Gesundheit und Umwelt) informiert, dass mit der Übertragung der Akten an den Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt eine genaue Prüfung jeder einzelnen Akte erfolgt ist. Dies ist auch vor dem Hintergrund erfolgt, dass es einen rasanten Fallanstieg hauptsächlich bei den ambulanten Hilfen gab.

Eine Analyse hat ergeben, dass bundesweit ein Fallanstieg zu verzeichnen ist.

Anhand einer Folie gibt sie einen Überblick über die Verteilung der einzelnen Leistungsarten.

Frau Ehebrecht macht deutlich, dass nach wie vor Hilfeplanverfahren durchgeführt werden.

Bezüglich der Umsetzung der Schulverordnung zur schulischen Förderung bei Teilleistungsstörungen gibt es bereits konstruktive Gespräche mit dem Staatlichen Schulamt.

Bezüglich des Vertragsmanagements führt sie aus, dass die Verträge, die vom Jugendamt übergeben wurden, zeitlich begrenzt waren.

Sie erklärt, dass die Anträge auf Hilfen nach § 35a SGB VIII derzeit geprüft werden und diese selbstverständlich bei vorliegendem Bedarf verlängert werden.

Abschließend verweist sie auf den bereits bestehenden fachlichen Austausch mit anderen Gemeinden.

 

Frau E. Müller ergänzt, dass die Zielstellung bei der Überleitung der Hilfen nach § 35a SGB VIII in den Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt war, die Hilfen zu bündeln. Es wurde darüber nachgedacht, dass Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung einen Ansprechpartner haben.

Sie macht deutlich, dass die eingehenden Stellungnahmen von Fachärzten oft lediglich die Anmerkung enthalten, dass das betreffende Kind von einer seelischen Behinderung bedroht ist. Dies erfolgt oftmals ohne Begründung.

Frau E. Müller macht ebenfalls deutlich, dass nach wie vor Hilfeplangespräche geführt werden. Sie betont, dass jedes Kind die Hilfe erhält, die es benötigt. Es muss  immer auch geprüft werden, wenn Hilfen über einen längeren Zeitraum gewährt werden, ob diese auch zielführend sind.

 

Herr Liebe macht deutlich, dass die Aussagen sehr gegensätzlich sind. Er nimmt auch wahr, dass es Kommunikationsprobleme gibt und fragt, warum nicht gemeinsam mit den Trägern versucht wird, ein händelbares System zu entwickeln. Er fragt, wann die betroffenen Familien eine Antwort erhalten, wie im Jahr 2011 fortgefahren wird.

 

Frau Geywitz betont, dass es für die Kinder keinen Abbruch geben darf. Aus ihrer Sicht handelt es sich um Kinder, die durch Schule oder Probleme in der Schule krank geworden sind. Sie fragt, ob es in der Fallbegleitung nicht sinnvoller ist, die Begleitung durch das Jugendamt zu gewährleisten, da hier der engere Kontakt besteht. Hier sollten auch intensive Gespräche mit dem Bereich Schule geführt werden.

 

Herr Otto weist darauf hin, dass der Fallanstieg auch eine Folge des größeren Bekanntheitsgrades des § 35a SGB VIII  und der guten Arbeit der Leistungsanbieter sein kann. Das hauptsächliche Problem besteht aus seiner Sicht im Leistungsabbruch.

 

Frau Schummel fragt, in welchem Alter Probleme festgestellt werden. Aus ihrer Sicht könne es sich auch um eine Verweigerungshaltung handeln. Auch der Umgang von Lehrern mit Migrantenkindern kann ihrer Meinung nach zu einer solchen Verweigerungshaltung führen. Es muss auch geprüft werden, warum die Qualität des Förderunterrichts nachgelassen hat. Möglicherweise kann auch schon im Kita-Bereich gegengesteuert werden.

 

Herr Messerschmidt weist darauf hin, dass die Schule hier nicht direkt die Schuld trifft. Die Schulen müssten mehr Stunden für Förderunterricht erhalten. Er weist darauf hin, dass den Schulen und somit den Lehrern die Ressourcen fehlen.

 

Herr Kankarowitsch macht deutlich, dass sich die Kooperationspartner schnellstmöglich zusammensetzen sollten, um eine Lösung zu finden.

 

Frau Ohlert betont, dass es für Schüler mit für Lese-Rechtschreib-Schwäche oder mit Rechenschwäche in der Schule keine zusätzlichen Stunden gibt. Diese Schüler müssen unbedingt gefördert werden, aber ein Grundschullehrer ist hierfür nicht ausgebildet. An dieser Stelle sind Fachleute gefordert.

 

Herr Dr. Kwapis stimmt dem zu und weist darauf hin, dass das eigentliche Problem im Bildungssystem liegt. Problematisch ist aus seiner Sicht, dass dies auf dem Rücken der Kinder und deren Eltern ausgetragen wird.

Er betont, dass die Sicherung von Qualitätsstandards sehr wichtig ist.

 

Frau E. Müller mach deutlich, dass die Analyse der Fälle nach § 35a SGB VII nicht erfolgt ist, um Gelder zu sparen. Es muss gemeinsam eingefordert werden, dass es die Förderangebote bereits in der Grundschule gibt. Dies muss dann auch in der Schule erfolgen, in der das jeweilige Kind beschult wird. Hier muss es im Sinne der betroffenen Kinder und deren Familien dringend zu einer Veränderung kommen. Sie betont, dass kein laufender Fall eingestellt wird, weil der Vertrag nicht geschlossen wurde.

 

Frau Dr. Müller bittet, die Eltern schnellstmöglich zu informieren, wie es weitergeht.

 

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