25.11.2010 - 5 Berichterstattung zum Bundeselterngeld

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Herr Böhme (FB Kinder, Jugend und Familie) gibt Erläuterungen zu der mit den Sitzungsunterlagen ausgereichten Information zur Umsetzung des Bundeseltern- und Elternzeitgesetzes (BEEG) in der Landeshauptstadt Potsdam.

Er weist dabei darauf hin, dass Potsdam am Bundesmodellprojekt „Einfacher zum Elterngeld“ 2009 teilgenommen hat und geht kurz auf die Ergebnisse ein.

Abschließend verweist er auf die zum 01.01.2011 in Kraft tretende Novellierung des BEEG, die es erforderlich macht, dass zusätzlich zu den neu eingehenden Anträgen auch alle  bereits bewilligten Anträge nochmals bearbeitet werden müssen. Das heißt, 1.500 Anträge müssen zusätzlich angefasst werden.

Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit für Anträge 55 bis 60 Tage.

 

Herr Schweers ergänzt, dass im Januar 2011 die organisatorische Verknüpfung mit dem Begrüßungsdienst, dem Kita-TIPP und der Rechtsanspruchsprüfung erfolgen wird. Zusätzlich soll durch eine Stellenumwandlung innerhalb des Fachbereiches eine weitere Stelle für die Bearbeitung der Anträge zur Verfügung gestellt werden

 

Frau Dr. Müller fragt, ob es bereits rechtliche Klagen aufgrund der langen Bearbeitungszeit gibt.

 

Herr Böhme antwortet, dass es Widersprüche zu den Inhalten der Bescheide gibt, aber auch Beschwerden aufgrund der langen Wartezeit bis zur Bescheiderteilung.

 

Frau Schulze nimmt Bezug auf den Punkt 2 der ausgereichten Information und fragt, wie viele Änderungsanträge es innerhalb eines Jahres gibt und welche Inhalte diese haben. Wie hoch ist die Zahl der Rückforderungen?

 

Frau Frankowiack (FB Kinder, Jugend und Familie) erklärt, dass die Änderungen der Anträge ohne Angabe von Gründen erfolgen können. Ein mögliche Grund dafür ist z.B. Unterbrechung der Elternzeit.

Zur Anzahl der Änderungen kann sie keine Angaben machen, sagt aber zu, dies als Anlage zum Protokoll nachzureichen.

 

Frau Gerber fragt, wie lange Väter die Elternzeit in Anspruch nehmen.

 

Frau Frankowiack erklärt, dass die Väter überwiegend zwei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen.

 

Frau Dr. Müller schlägt vor, dass sich der Jugendhilfeausschuss nach der Sommerpause 2011 erneut mit dem Thema befasst.

 

Reduzieren