01.12.2010 - 9.17 Gesamtkosten Griebnitzsee

Beschluss:
vertagt
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Im Hauptausschuss hat der Oberbürgermeister  darauf verwiesen, dass mit dem zum 01.12.2010 vorzulegenden B-Plan auch eine Aufschlüsselung der Kosten erfolgen werde, so dass der Antrag damit erledigt sei.

 

Der Stadtverordnete Teuteberg hat vorgeschlagen, den Antrag bis dahin im Geschäftsgang zu lassen und an Hand der Aufschlüsselung der Kosten zu entscheiden, ob der Auftrag erledigt sei.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach Abschluss des Verkaufes von Grundstücken am Griebnitzsee durch den Bund

1.       alle bisher entstandenen Kosten betreffend den Uferweg am Griebnitzsee offen zu legen und

2.       ein Gutachten über die noch zu erwartenden Kosten in Auftrag zu geben und der Stadtverordnetenversammlung mit der Aufstellung des B-Planes vorzulegen.

 

 

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