01.12.2010 - 9.24 Öffentliche Ufergrundstücke

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Auf Grund der Zusage der Verwaltung, dass im März 2011 eine Berichterstattung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen  erfolgen wird, sieht die Antragstellerin den Antrag durch Verwaltungshandeln als erledigt an.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das vorhandene Uferwegekonzept fortzuschreiben. Das Ergebnis ist im März 2011 vorzulegen. Gleichzeitig ist ein Maßnahmenplan zur Umsetzung des Konzeptes vorzulegen. Dabei ist insbesondere darzustellen, mit welchen Instrumenten der öffentlich Zugang zu den Ufern gesichert wird.