09.12.2010 - 3.6 Straßenreinigungssatzung 2011

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Heuer informiert über den Erörterungstermin vom 26.11.2010 an dem Herr Rietz, Herr Jäkel und er selbst teilgenommen haben.

 

Frau Kluge verweist auf den als Tischvorlage ausgereichten Vorschlag der Verwaltung.

Sie weist darauf hin, dass jetzt eine neue Reinigungsklasse (RK) 2 eingerichtet wurde, in der die Fahrbahn ausschließlich mit einer Kehrmaschine gereinigt wird. Hierbei handelt es sich um Straßen, die vorher in den Reinigungsklassen RK 4 und RK 5 enthalten wurden.

Da in der neu gebildeten Reinigungsklasse ein geringerer Kostensatz zusammengefasst wird, vergrößert sich das Kostenvolumen in den anderen Reinigungsklassen.

Der beauftragte Dritte – die STEP – hat innerhalb eines Mengenkorridors ein gleichbleibendes Kostenvolumen.

Zur RK 2 wurden zwei Varianten erarbeitet. Es gibt die Möglichkeit einer vierwöchentlichen oder einer 14-tägigen Reinigung. Für beide Varianten wurde eine Gebührendarstellung ausgereicht.

 

Herr Jäkel macht darauf aufmerksam, dass seines Erachtens nach verabredet war, die Überarbeitung im Vorfeld der Sitzung auszureichen. Dies ist nicht erfolgt. Des Weiteren wurde nach seiner Erinnerung mehrheitlich beschlossen, dass generell für alle Reinigungsklassen eine Unterscheidung zwischen Mischreinigung und Reinigung mit Kehrmaschinen bestehen soll. Dies sei das Ergebnis der Beratungen aus den Ortsbeiräten sowie dem KOUL-Ausschuss.

 

Frau Müller macht darauf aufmerksam, dass aus dem als Tischvorlage ausgereichten Vorschlag der Verwaltung ersichtlich ist, dass in 2010 die RK 2 sowie die RK 2K nicht belegt waren.

Sie macht deutlich, dass auf Hinweis des Gerichtes die Zuordnung ausschließlich in Reinigungsklassen erfolgt, die sich nicht mehr nach der Reinigungstechnologie, sondern nur nach der Häufigkeit der Reinigung unterscheiden.

Straßenzüge, auf denen kein Parken möglich ist, wurde auf Bitte von Herrn Rietz und Herrn Jäkel herausgenommen und ausschließlich einer Kalkulation „Kehrmaschine“ zugeführt.

Dazu wurde für 2011 die RK 2 mit neuem Inhalt genutzt. Auf Grund dessen gibt es eine Verschiebung der Kosten innerhalb der einzelnen Reinigungsklassen. Das bedeutet, dass die Reinigungsklassen 1, 3, 4 und 5 in der Kostenkalkulation teurer werden.

Der KOUL-Ausschuss muss jetzt entscheiden, ob eine 14-tägige oder eine vierwöchentliche Reinigung der Straßen in der RK 2 erfolgen soll.

Sie macht deutlich, dass damit dem Anspruch der Richter nicht in vollem Umfang Rechnung getragen wird.

 

Herr Dr. Gunold hält auch die jetzt vorgelegte Variante für nicht durchsetzbar, da aus seiner Sicht die Vorschläge nicht praktikabel sind.

 

Herr Jäkel weist darauf hin, dass die Ziffer der Reinigungsklasse lediglich die Häufigkeit der Reinigung der Straßen besagt. Es ist ein Unterschied, ob es eine Kehrmaschinenreinigung oder Mischreinigung gibt.

Aus seiner Sicht ist die vorgelegte Satzung sehr intransparent. Es sollte in allen Reinigungsklassen eine Kehrmaschinenmöglichkeit und eine Mischreinigungsmöglichkeit geben.

 

Herr Heuer bittet die Verwaltung, deutlich zu erklären, dass es sich bei der RK 2 um eine ausschließlich maschinengereinigte Klasse handelt.

 

Frau Kluge erklärt, dass die RK 2 ausschließlich Straßen enthält, die nicht über Parkbuchten oder Parkstreifen verfügen und deren Fahrbahnen mit einer Kehrmaschine gereinigt werden können. Hierbei handelt es sich um alle Straßen, die in der Übersicht der Tischvorlage aufgeführt sind.

Sie weist darauf hin, dass die Reinigung insgesamt damit nicht teurer wird. Die Kosten werden lediglich anders verteilt.

Sie verweist auf das Gutachten, dass in Vorbereitung auf den Erörterungstermin ausgereicht wurde. Im Gegenteil, es wird darauf verwiesen, dass die Satzungen in ihrer textlichen Fassung rechtskonform sind. Ausschließlich die Kalkulation wird in ihrer Systematik als mangelhaft dargestellt. In diesem ist an keiner Stelle dargestellt, dass der Wortlaut der Satzungen zu beanstanden ist. Es steht an keiner Stelle im Gutachten, dass die Kalkulation fehlerfrei ist. Diese wurde beanstandet.

 

Herr Jäkel merkt an, dass in der ausgereichten Übersicht der Straßen steht, dass im Horstweg keine Straßenreinigung und auch kein Winterdienst erfolgt. Dies stimmt aus seiner Sicht nicht.

 

Herr Krause macht deutlich, dass das Votum seines Ortsbeirates nicht berücksichtigt wurde. Ist muss eine umfängliche Erfassung nach gleichartigen Voraussetzungen geben.

 

Frau Müller macht deutlich, dass die Zuordnung der Reinigungssatzung 2010 nicht mit der neu umgestellten Kalkulation für 2011 verglichen werden kann.

Aufgrund der Hinweise von Herrn Jäkel und Herrn Rietz wurden nun die Straßen herausgenommen, bei denen es wirtschaftlich vertretbar ist, eine reine maschinelle Reinigung vorzunehmen. Bei Möglichkeit wurde aber immer der gesamte Straßenbereich neu zugeordnet.

 

Frau Kluge erklärt, dass die letzte Spalte in der Übersicht der Straßen gestrichen werden muss. Sie macht deutlich, dass bei der Straßenreinigung in der Regel nicht einzelne Abschnitte von Straßen herausgenommen werden, da dies unwirtschaftlich ist. Aufgrund der Hinweise von Herrn  Rietz und Herrn Jäkel wurden alle Straßen, bei denen die Herausnahme größerer Abschnitte aus der Mischreinigung wirtschaftlich vertretbar ist, geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde als Tischvorlage ausgereicht. Die letzte Spalte der Übersicht sollte dabei unbeachtet bleiben.

 

Herr Heuer fasst zusammen, dass die nun neu eingerichtete Reinigungsklasse 2 auf den Fahrbahnen ausschließlich Maschinenreinigung beinhaltet.

Er schlägt vor, dass der Ausschuss ein Votum darüber abgibt, ob die Reinigung in der RK 2 14-tätig oder vierwöchentlich erfolgen soll.

Danach sollte die Debatte zum Winterdienst erfolgen.

 

Herr Jäkel macht deutlich, dass die vorgelegten Vorschläge den Änderungsanträgen der letzten Sitzung des KOUL-Ausschusses widersprechen. Die Änderungsanträge können nicht umgangen oder außer Kraft gesetzt werden.

 

Herr Heuer stellt klar, dass in der Sitzung des KOUL-Ausschusses vom 18.11.2010 die gesamte Drucksache nicht zur Abstimmung gestellt wurde.

Er bittet um Abstimmung darüber, ob über den nun von der Verwaltung vorgelegten Vorschlag abgestimmt werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                              5

Ablehnung:                               1

Stimmenthaltung:                4

Somit kann in der Antragsbeschließung fortgefahren werden.

 

Herr Heuer bittet um Abstimmung über die Aufnahme der RK 2 in die Straßenreinigungsatzung 2011.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                              6

Ablehnung:                               4

Stimmenthaltung:                0

Der Aufnahme der RK 2 in die Straßenreinigungssatzung 2011 wird zugestimmt.

 

Anschließend bittet er um alternative Abstimmung über die 14-tägige oder vierwöchentliche Reinigung in der RK 2

 

1.  Abstimmung: 14-tägige Reinigung:

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                              3

Ablehnung:                               5

Stimmenthaltung:                2

Die 14-tätige Reinigung in der RK 2 wird abgelehnt.

Somit ist die vierwöchentlichen Reinigung in der RK 2 zum Beschluss empfohlen.

 

Frau Kluge gibt Erörterungen zum Winterdienst und geht dabei auf die Hinweise der Ortsbeiräte ein. Sie benennt alle Straßen, bei denen es Änderungen aufgrund der Voten der Ortsbeiräte gab.

 

Herr Jäkel weist darauf hin, dass es nur noch eine Reinigungsklasse für den Winterdienst geben soll, wo es bisher zwei Reinigungsklassen gegeben hat. Er fragt, ob die Bürger davon ausgehen können, dass es dann auch eine einheitliche Winterdienstreinigung für alle Straße gibt.

 

Frau Kluge erklärt, dass die STEP als Winterdienstbeauftragter jetzt eine größere Flotte zur Verfügung hat. Auch die Qualität der Winterwartung soll erheblich verbessert werden.

 

Herr Becker weist darauf hin, dass Uetz-Paaren im letzten Winter eingeschneit war. In der Stadtverwaltung hat sich niemand verantwortlich gefühlt. Er macht darauf aufmerksam, dass es dort Landwirte gibt, die die Technik zur Verfügung haben. Hier sollte es einen Notfallplan und einen Verantwortlichen in der Stadt geben. Auch die Haftungsfrage muss geklärt werden.

Er weist auch darauf hin, dass Bürger seines Ortsteils falsche oder unklare Informationen bezüglich der Winterreinigung von der Verwaltung erhalten haben. Dies hat zu einigen Irritationen geführt. Es muss auch geklärt werden, wie die Reinigung zu erfolgen hat, wenn keine Gehwege vorhanden sind. In Uetz-Paaren steht oft nur alle 80 bis 100 Meter ein Haus. Hier muss klar gesagt werden, wer die Straßen zwischen den Häusern reinigt. Aus seiner Sicht ist die Satzung in seinem Ortsteil so nicht umsetzbar.

 

Herr Schenke bestätigt, dass es bezüglich des Winterdienstes viele Unklarheiten bei Anliegern gibt. Hier muss durch die Verwaltung verstärkt Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden. Er weist darauf hin, dass die LHP für Notfälle eine Hotline eingerichtet hat.

 

Herr Heuer fragt Frau Kluge, ob in der Textfassung der Straßenreinigungssatzung auf den Notfallplan verwiesen wird.

 

Frau Kluge macht deutlich, dass dann auch definiert und festgeschrieben werden muss, wann der Notfall eintritt. Aus ihrer Sicht hat die Stadt im Nachgang und in Auswertung des letzten Winters hier ihre Hausaufgaben gemacht und gemeinsam mit dem Drittbeauftragten ist hier durch den Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen ein Notfallplan vorbereitet worden, der sich jeweils an den aktuellen Situationen orientiert. Dies wäre besser als eine starre und festgeschriebene Variante.

 

Frau Müller schlägt vor,  im Ortsbeirat Uetz-Paaren bei einem Termin vor Ort die Möglichkeiten für den Winterdienst zu erörtern. Sollte es in weiteren Ortsteilen Probleme geben, muss dies koordiniert werden.

 

Herr Becker stimmt dem zu.

 

Herr Menzel weist darauf hin, dass z.B. in Seeburg in den Wintermonaten am Straßenrand Schneebarrieren aufgestellt werden. Er regt an, die auch für ausgewählte Bereiche in der LHP zu prüfen, wenn dies noch nicht erfolgt.

 

Frau Müller antwortet, dass es dies in der LHP noch nicht gibt. Sie sagt zu, dies als Prüfauftrag aufzunehmen.

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2011.

 

+ Änderungen:

Aufnahme einer RK 2 mit 4 wöchentlicher maschineller Reinigung auf folgenden Straßen:

Am Buchhorst

Bornstedter Straße

Hans-Thoma-Straße

Horstweg

Kaiser-Friedrich-Straße

Marquardter Chaussee

Maulbeerallee

Michendorfer Chaussee

Nedlitzer Straße

Neuendorfer Straße

Nuthedamm

Pappelallee

Rückertstraße

Allee nach Glienicke

Amundsenstraße

Golmer Chaussee

Hugstraße

Ketziner Straße

Max-Eyth-Allee

Mitschurinstraße

Potsdamer Chaussee

              Tschudistraße

Wublitzstraße

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                              6

Ablehnung:                               3

Stimmenthaltung:                1

Dem Antrag wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage