09.12.2010 - 3.8 Mischwasserkanalisation
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Do., 09.12.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
10/SVV/0958 Mischwasserkanalisation
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Heuer schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 3.8, 3.9 und 4.1 gemeinsam zu behandeln, da diese inhaltlich im Zusammenhang stehen.
Er bittet, zuerst auf die Beratung zum Abwasserbeseitigungskonzept 2009 bis 2013 einzugehen.
Herr Schenke verweist auf das mit den Sitzungsunterlagen ausgereichten Protokoll über den Erörterungstermin Abwasserbeseitigungskonzept 2009 2013 am 26.10.2010
Dazu gibt es keinen Diskussionsbedarf.
Herr Menzel bringt zuerst den Antrag 10/SVV/0958 (Mischwasserkanalisation) ein und begründet diesen. Anschließend bringt er den Antrag 10/SVV/0960 (Straßenabwassereinleitungen) ein.
Herr Jäkel weist darauf hin, dass es neben dem Mischsystem auch ein getrenntes System gibt.
Herr Klamke erklärt, dass, wenn eine Straße saniert wird, gleich zwei getrennte Rohrleitungen gelegt werden. Im alten (unsanierten) Abschnitt wird dann wieder in einem Rohr weitergeführt. Dieses soll bei allen Straßensanierungen weitergeführt werden. So dass Straßen nicht wieder aufgerissen werden müssen.
Herr Schenke macht deutlich, dass es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, Niederschlagswasser direkt zu versickern und nicht abzuleiten.
Bei Straßenneubau wird prioritär die Versickerung geprüft und auch praktiziert.
Herr Heuer weist die Verwaltung auf den Widerspruch zwischen dem Abwasserbeseitigungskonzept und dem Protokoll der Informationsveranstaltung hin.
Für den Ortsteil Sacrow hat die Verwaltung ausgesagt, dass sie die Einrichtung von Kleinkläranlagen nicht grundsätzlich ausschließt. Er fragt, ob die Verwaltung folgendes zu Protokoll geben kann: Über Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Kleinkläranlagen in allen gebieten mit geplanter dezentraler Entsorgung entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen.
Herr Schenke, bejaht dies und macht deutlich, dass dies mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt ist. Es bedarf immer einer Einzelfallprüfung.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:
Im Zuge der Abwasserbeseitigungskonzeption 2009-2013 (DS-Nr. 10/SVV/0606) wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Mischwasserkanalisation in der Landeshauptstadt Potsdam zukünftig derart zu behandeln, dass in jedem Einzelfall (Maßnahme) geprüft wird, ob Flächen abgehängt werden können.