14.12.2010 - 6 Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin des Aus...

Beschluss:
vertagt
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Frau Müller informiert, dass mit der Agentur  für Arbeit abgestimmt ist, dass von städtischer Seite ein Vertreter/eine Vertreterin des Ausschusses für Gesundheit und Soziales in die Trägerversammlung entsandt werden kann. Somit besteht dann die Trägerversammlung aus jeweils vier Mitgliedern.

 

Die Wahl eines Vertreters/einer Vertreterin des Ausschusses für Gesundheit und Soziales in die Trägerversammlung der PAGA kann nicht erfolgen, da der Ausschuss nicht beschlussfähig ist.

 

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