21.02.2002 - 10 Werbesatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Do., 21.02.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
02/SVV/0048 Werbesatzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Näder bringt den
Antrag ein und begründet diesen.
Herr
Goetzmann erklärt,
dass der Effekt der Gleichbehandlung auch in absehbarer Zeit nicht erreicht
wird, da oft nicht feststellbar ist, wer die Werbeanlage angebracht hat.
Er
betont, dass es in allen Bereichen der Werbewirtschaft ungenehmigte Anlagen
gibt.
Es müssen
Wege für Kompromisse gefunden werden.
Die Stadt
hat einen Förderantrag an das Land gestellt, um die Überarbeitung der
Werbesatzung zu unterstützen, da dies auch eigenen Kräften nicht möglich ist.
Frau
Reiß macht
deutlich, dass dies auch eine ordnungsrechtliche Angelegenheit ist.
Herr
Goetzmann erklärt,
dass derjenige, der die Werbung angebracht hat, ermittelt werden muss, um
diesem die Gelegenheit zu geben, die Anlage selbst zu entfernen.
Herr
Krause betont, dass
auf den Werbeträgern ersichtlich sein sollte, wer die Werbung angebracht hat.
Dazu sollten die Werbefirmen verpflichtet werden.
Herr
Goetzmann macht
deutlich, dass dies in der Praxis nicht möglich ist.
Herr
Jäkel weist darauf
hin, dass die Werbesatzung überarbeitet werden sollte.
Herr
Lehmann stellt
folgenden Änderungsantrag:
Streichung
des 1. Punktes.
Im Punkt
2 wird eingefügt ..."auch" mit dem Ziel...
Frau
Wagner fragt, ob
die Verwaltung die Möglichkeit hat, nicht gekennzeichnete Werbung
abzumontieren.
Herr
Goetzmann erklärt,
dass die Verwaltung den Eigentümer ermitteln muss, um ihm zu ermöglichen, die
Werbung selbst abzubauen. Ist der Eigentümer nicht festzustellen, kann die
Verwaltung die Werbeträger abbauen. Muss diese aber abstellen und aufbewahren.
Hierfür wird aber Lagerkapazität benötigt.
Herr
Eller (Out fit)
bemängelt, dass die Werbesatzung 1994 ohne Beteiligung der Werbefirmen
erarbeitet wurde. Die Satzung ist nicht mehr zeitgemäß und muss dringend
überarbeitet werden.
Herr
Goetzmann weist
darauf hin, dass die Stadt für 2002 keine Haushaltsmittel zur Verfügung hat.
Der Förderantrag an das Land ist für 2003 gestellt.
Herr
Hugler stellt
folgenden Änderungsantrag:
Die
Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlagen sollten getauscht werden.
Herr
Goetzmann macht
nochmals deutlich, dass die Stadt bereits Werbeflächen abgebaut und gelagert
hat.
Abstimmung
zum Änderungsantrag von Herrn Hugler:
Zustimmung: 2
Ablehnung: 4
Enthaltung: 0
Der
Änderungsantrag wird abgelehnt.