26.02.2002 - 3.2.1 Werbesatzung

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Herr Näder bringt den Antrag ein und erläutert diesen mit Verweis auf die Darstellungen in der Zeitung der CDU „Potsdamer Sichtachse“, Nr. 1-2002. Ihm ist vor allem unverständlich, dass beispielsweise bei Großflächenwerbungen (hier an der Humboldtbrücke bzw. an den Mauern des RAW) nicht ersichtlich sei, wer die Werbung betreibt und durch die Stadt keine Einnahmen erzielt werden. Gleiches gilt für sogenannte Führungsschilder; auch diese werden ohne Angabe od. Nachweis von Betreibern geführt. 

 

Herr Näder informiert über die Diskussion im RSOU-Ausschuss in der vorigen Woche; hier ist der Beschlusstext auf Antrag von Herrn Lehmann wie folgt verändert worden: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Juni 2002 eine Änderung der Werbesatzung in Auftrag zu geben, auch mit dem Ziel, zusätzliche Einnahmequellen aus Vermietung und Verpachtung von Werbeflächen in der Stadt zu erschließen“.  

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung) erläutert, dass hier 4 Komplexe betroffen sind. 2 im Zusammenhang mit der Werbesatzung und 2 mit Randthemen: 1.            Durchsetzung der Werbesatzung (notwendige Durchführung von ordnungsrechtlichen Verfahren – mehr als die Hälfte der ordnungsrechtlichen Verfahren/Anhörungen beziehen sich gerade darauf; ständig sind Baukontrolleure unterwegs) 2.            Aus diesen ordnungsrechtlichen Verfahren ergeben sich die Reibungspunkte (Bedingungen im Einzelnen, Aufteilung des Stadtgebietes in sehr fein untergliederte Zonen – Struktur dieser Gebiete resultieren noch vom Zeitpunkt des Erlasses dieser Satzung) 3.            Geldverdienen mit Werbung. Einnahmen aus Sondernutzungsrechten aus öffentlichem Straßenraum od. Verpachtung v. Flächen, die im Straßenraum stehen [Bsp. Lichtmasten], aber Übereinstimmung mit öffentl./rechtl. Bestimmungen notwendig). Im Zusammenhang mit diesem Antrag wäre eine Verständigung notwendig, in welchem Umfang wir (die Stadt) Werbung wollen? Oder 4.            Bleiben wir bei der relativ restriktiven Linie?  Die Überarbeitung der Werbesatzung ist notwendig; dafür sind Fördermittel für 2003 beantragt.

 

           

Herr Näder macht deutlich, dass es  Intention des Antrages sei, dass Jeder, der werben möchte, einen Rechtsanspruch darauf haben soll (unter Einhaltung der Werbesatzung, Eingrenzung, wo geworben werden darf); aber das Möglichkeiten zu schaffen sind, dass die Stadt alle illegal angebrachte Werbung (z.B. nach kurzer Aufforderung/Androhung durch Aufkleber auf der Werbung mit Setzung einer Frist) beseitigen kann.   

                       

Herr Kutzmutz erkundigt sich, ob eine Übersicht existiert, wie viel mauerverdeckende Werbung von der Stadt genehmigt worden ist?       

             

 

Herr Goetzmann verweist nochmals auf die Aktivitäten der Baukontrolleure zum Feststellen von ungenehmigter Werbung; jedoch unterliegen diese ständigen Veränderungen, so dass Angaben von heute in der nächsten Woche bereits nicht mehr aktuell wären. Durch die Verwaltung erfolgt im Moment eine Analyse, wie viel Werbung genehmigt worden ist.  Weiterhin informiert Herr Goetzmann, dass nicht alle Anlagen, die auf den öffentlichen Straßenraum wirken, auch im öffentlichen Straßenraum sind. Das heißt, die Werbeanlagen stehen oft nicht auf städtischem Grund; genehmigungsfähig sind sie trotzdem.         

           

Frau Dr. von Kuick-Frenz betont nochmals, dass der Vorschlag auf Vorbereitung/Erarbeitung eines Planes, welche Werbeanlagen genehmigt worden sind (als Basis für die Baukontrolleure zum schnellen Feststellen ungenehmigter Anlagen) nicht leistbar ist, da dieser Plan ständig aktualisiert werden müsste. Weder die eigenen Kapazitäten noch die Haushaltsmittel sind dafür ausreichend.     

             

 

Frau Hüneke unterrichtet die Teilnehmer (nach nochmaliger interner Verständigung mit Herrn Näder) über die Intention des Antrages: Die Überarbeitung der Werbesatzung soll nicht dazu führen, dass mehr Flächen genehmigt werden sollen, um mehr Einnahmen zu erzielen.  Herr Näder ergänzt,  dass die Durchsetzung der Werbesatzung dazu führen soll, dass nicht genehmigte Werbeanlagen verschwinden und für die genehmigten W. eine Einnahme erfolgt. 

             

 

Herr Goetzmann verweist nochmals darauf, dass auch aus Sicht der Verwaltung eine Anpassung der Werbesatzung notwendig sei (zu den Fragen: wo lassen wir Werbung zu bzw. Änderung der Untergliederung der Gebiete). Deshalb habe die Verwaltung den Antrag an das Land auf Förderung der Überarbeitung der Werbesatzung gestellt.

                       

           

Nach weiterer Diskussion der verschiedenen Teilnehmer wird deutlich, dass eine Präzisierung des Beschlusstextes vorteilhaft wäre; deshalb stellt Herr Näder den Antrag DS 02/SVV/0048 zur Überarbeitung zurück.            

             

Herr Jäkel bittet die Verwaltung um einen qualifizierten Zwischenbericht, im welchem Umfang (%) Werbeanlagen genehmigt/bzw. ungenehmigt sind. Die Berichterstattung sei als Basis zur Vorbereitung eines endgültigen Konzeptes erforderlich.  Durch Herrn Goetzmann erfolgt Zustimmung.    

 

Reduzieren

 

 

 

Reduzieren