26.02.2002 - 3.1.1 Erste Änderung des Bebauungsplanes SAN-P06 Holl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Eine Einbringung wird nicht gewünscht.       

Auf Nachfragen und Hinweisen von Teilnehmern bzgl. der baulichen Verdichtung bzw. dem Erhalt von Grünzonen im Innenbereich informiert Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung), dass es in diesem Gebiet mehrere Grundstücke mit Baupotential (beispielsweise in der Behlertstr. 9 bzw. Gutenbergstr. 81) gibt; dafür sind die planungsrechtlichen Bedingungen zu schaffen.  Frau Dr. von Kuick-Frenz weist darauf hin, dass entsprechen des Planungsziels dabei die vorhandenen Qualitäten und die historische Bedeutung des Quartiers nicht beeinträchtigt werden wird.     

 

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Beschlusstext:

 

1.   Der Bebauungsplan SAN-P06 "Holländisches Viertel" im Teilbereich Block 10 ist zu ändern. 

 

2.   Der Bebauungsplan Nr. SAN-P06/1 im Teilbereich Block 10 ist gemäß § 1 BauGB aufzustellen    

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .7

Ablehnung:            .0

Enthaltung:            .0