09.04.2002 - 3.2 Nachrüstung gemäß Energiesparverordnung

Beschluss:
abgelehnt
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Die Einbringung des Antrages erfolgt durch Herrn Jäkel.

 

Herr Böttche (Bereich Wohnen) bittet die Stadtverordneten dem Antrag nicht zuzustimmen. Er erläutert dazu ausführlich, dass die Intention des Antrages an den Möglichkeiten der Stadtverwaltung vorbei geht. Der Auftrag richtet sich an die Eigentümer von Objekten; hier stehen der Stadt nicht die dazu notwendigen Informationen zur Verfügung, um für die gesamte Stadt Potsdam solch eine Übersicht zu erarbeiten. Er stellt dar, dass die Wohnungsunternehmen keine Bereitschaft zeigen, der Stadtverwaltung die gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies trifft nicht nur auf die privaten Eigentümer zu, sondern gilt auch für die GEWOBA bzw. Wohnungsgenossenschaften. Einzige Möglichkeit seitens der Stadt sei, das Anliegen mit in die Arbeit des Stadtumbaukonzeptes einfließen zu lassen.

 

Herr Lehmann sieht hier auch die rechtliche Grundlage nicht gegeben.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz verweist darauf, dass hier weder die Bauordnung noch die Energiesparverordnung greifen.

 

Herr Stephan regt an, ggf. durch eine repräsentative Befragung Informationen zu erlangen.

 

Herr Böttche hält dem entgegen, dass der Ansatz vom Inhalt her nachvollziebar sei, doch ohne rechtl. Grundlage. Durch solch eine Befragung wären keine schlüssigen und auswertbaren Daten zu erhalten. Er verweist u.a. auch auf den Energietisch.

 

 

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Beschlusstext:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2002 für den Wohnungsbestand in Potsdam eine Übersicht zu dem Nachrüstungsbedarf und zu den Nachrüstungskapazitäten für Nachrüstungen gemäß der seit dem 01. Februar 2002 geltenden Energiesparverordnung vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            3.

Ablehnung:            .4

Enthaltung:            .0

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=526&TOLFDNR=7724&selfaction=print