09.04.2002 - 3.2 Nachrüstung gemäß Energiesparverordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Stadtverordneter Krause, Fraktion PDS
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 09.04.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Die
Einbringung des Antrages erfolgt durch Herrn Jäkel.
Herr
Böttche (Bereich Wohnen) bittet die Stadtverordneten dem Antrag nicht
zuzustimmen. Er erläutert dazu ausführlich, dass die Intention des Antrages an
den Möglichkeiten der Stadtverwaltung vorbei geht. Der Auftrag richtet sich an
die Eigentümer von Objekten; hier stehen der Stadt nicht die dazu notwendigen
Informationen zur Verfügung, um für die gesamte Stadt Potsdam solch eine
Übersicht zu erarbeiten. Er stellt dar, dass die Wohnungsunternehmen keine
Bereitschaft zeigen, der Stadtverwaltung die gewünschten Informationen zur
Verfügung zu stellen. Dies trifft nicht nur auf die privaten Eigentümer zu,
sondern gilt auch für die GEWOBA bzw. Wohnungsgenossenschaften. Einzige
Möglichkeit seitens der Stadt sei, das Anliegen mit in die Arbeit des
Stadtumbaukonzeptes einfließen zu lassen.
Herr
Lehmann sieht hier auch die rechtliche Grundlage nicht gegeben.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz verweist darauf, dass hier weder die Bauordnung noch die
Energiesparverordnung greifen.
Herr
Stephan regt an, ggf. durch eine repräsentative Befragung Informationen zu
erlangen.
Herr
Böttche hält dem entgegen, dass der Ansatz vom Inhalt her nachvollziebar sei,
doch ohne rechtl. Grundlage. Durch solch eine Befragung wären keine schlüssigen
und auswertbaren Daten zu erhalten. Er verweist u.a. auch auf den Energietisch.
Beschlusstext:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im Oktober
2002 für den Wohnungsbestand in Potsdam eine Übersicht zu dem
Nachrüstungsbedarf und zu den Nachrüstungskapazitäten für Nachrüstungen gemäß
der seit dem 01. Februar 2002 geltenden Energiesparverordnung vorzulegen.