18.04.2002 - 5 Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholz, DS 0...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Fraktion CDU - mit Änderungs- bzw. Ergänzungsanträgen Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen -
- Datum:
- Do., 18.04.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Lehmann bringt den
Antrag ein und verliest den gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-Fraktion und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Frau
Reiß fragt nach der
Meinung der Verwaltung.
Frau
Holtkamp erklärt,
dass der Bericht über die Bildung der Arbeitsgruppe im Mai 2002 im Ausschuss
für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erfolgen kann.
Beschlusstext:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die aktuelle Rahmenkonzeption
Bornstedt/Katharinenholzstr. (DS 01/SVV/0826) zu überarbeiten. Auf dieser
Grundlage soll der B-Plan 34 und speziell der Teil-B-Plan Nr. 34.5 weiter
vorangebracht werden. Die Überarbeitung der Rahmenkonzeption soll in enger
Absprache mit den Bewohnern von Bornstedt und den an einer baulichen
Entwicklung Interessierten erfolgen. Für die Planungsphase ist eine
Arbeitsgruppe aus den u.g. Vertretern der Verwaltung, verschiedener
Bürgermeinungen und Bauinteressen zu bilden. In der Arbeitsgruppe soll nach
einem Kompromiss zwischen den im Forderungskatalog der Bürgerinitiative
"Kulturlandschaft Bornstedt" vom 21.02.2002 enthaltenen
Änderungswünschen und den Investorenanliegen gesucht werden. Wesentliche
Differenzen bestehen in Bezug auf die Bebauungsdichte und auf die
Verkehrslösung. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist im Mai
2002 über die Bildung einer Arbeitsgruppe und im Juni 2002 über den Fortgang der
Zusammenarbeit Bericht zu erstatten und sobald wie möglich eine neue
Rahmenkonzeption zur Beschlussfassung vorzulegen. Auf der Grundlage des
Beschlusses ist das B-Plan-Verfahren Nr. 34 im Rahmen der gegebenen Prioritäten
voranzubringen.
Die
Arbeitsgruppe soll max. aus 10 Vertretern bestehen:
- 4
Vertreter der verschiedenen Kritikergruppen
- 4
Vertretern der Investoren und bauwilligen Bürgern
- sowie
Vertretern der Stadtverwaltung