26.01.2011 - 8.8 Gesamtkosten Griebnitzsee

Beschluss:
geändert beschlossen
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Im Hauptausschuss hat der Oberbürgermeister  darauf verwiesen, dass mit dem zum 01.12.2010 vorzulegenden B-Plan auch eine Aufschlüsselung der Kosten erfolgen werde, so dass der Antrag damit erledigt sei.

 

Entsprechend der Empfehlung des Ältestenrates stehe zumindest der Punkt 1 noch zur Debatte; das weitere Verfahren müsse im Rahmen der Diskussion geklärt werden.

 

Namens der Antragstellerinnen erklärt die Stadtverordnete Engel-Fürstberger, dass sich der Punkt 2. mit dem Wortlaut:

... ein Gutachten über die noch zu erwartenden Kosten in Auftrag zu geben und der Stadtverordnetenversammlung mit der Aufstellung des B-Planes vorzulegen.

erledigt hat.

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage zur Abstimmung gestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach Abschluss des Verkaufes von Grundstücken am Griebnitzsee durch den Bund alle bisher entstandenen Kosten betreffend den Uferweg am Griebnitzsee offenzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 24 Ja-Stimmen angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

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Anlagen