26.01.2011 - 8.23 Ausschreibungsverfahren verbindlicher und trans...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.23
- Zusätze:
- Fraktion FDP
- Datum:
- Mi., 26.01.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Verkäufe von städtischen Grundstücken bzw. Grundstücken des Kommunalen Immobilienservices neue Ausschreibungs-, bzw. Vergabeverfahren zu bestimmen.
Dabei ist zwischen
a) Liegenschaften von denkmalschutzrechtlicher oder städtebaulicher Bedeutung und
b) Liegenschaften, die rein nach monetären Gesichtspunkten verkauft werden können
zu unterscheiden.
Bei Zweifeln über die Zuordnung ist der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen zu beteiligen.
Für Liegenschaften der Kategorie a) soll ein Vergabeverfahren entwickelt werden, in dem im Vorfeld einer Ausschreibung die Ziele der Stadt klar definiert werden und die Erfüllung dieser Bedingung der Vergabe sind. Die Ziele sind vor Vergabebeginn im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vorzustellen.
Für Liegenschaften der Kategorie b) sind Ausschreibungsbedingungen zu formulieren, die eine transparente und gleichberechtigte Information aller Bewerber bis zum Ende des Verfahrens gewährleisten.
Die Einrichtung virtueller Datenräume für die transparente Abwicklung der Ausschreibungsverfahren ist zu prüfen.
Verfahrensvorschläge sind der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2011 zu unterbreiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,6 kB
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