26.01.2011 - 9.11 Kontrolle kommunaler Immobilienverkäufe

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird namens der Fraktion DIE LINKE vom Stadtverordneten Wollenberg eingebracht.

 

Vom Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen wird auf die beschlossene DS 10/SVV/0979 bezüglich der die Bestimmung neuer Ausschreibungs- bzw. Vergabeverfahren beim Verkauf von städtischen Grundstücken bzw. Grundstücken des Kommunalen Immobilienservices hingewiesen. Er empfiehlt, diese Vorlage in den Hauptausschuss zu überweisen, da im Mai 2011 ein Vorschlag der Verwaltung vorgestellt werden solle.

 

Mit der Überweisung der DS 10/SVV/1054 in den Hauptausschuss  erklärt   sich die Antragstellerin einverstanden.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bei Verkäufen kommunaler Immobilien, die bis zum Verkauf oder darüber hinaus von öffentlichen Einrichtungen oder freien Trägern mit gemeinnützigen Zwecken genutzt werden, sind die Kaufverträge der Stadtverordnetenversammlung vor Abschluss zur Genehmigung vorzulegen.