26.01.2011 - 9.26 Jugendförderung - Haushalt 2011

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr Schmolke, stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und Mitglied im Unterausschuss Jugendhilfeplanung das Rederecht, der die im Beschlussvorschlag aufgeführten dringend abzusichernden Maßnahmen erläutert, um die notwendige Bedarfsdeckung und Qualitätssicherung in der Jugendförderung und im Bereich der Kindertagesstätten sicherzustellen.

 

Anschließend wird die Vorlage von der Stadtverordneten Dr. Müller, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, eingebracht.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Kümmel, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für  Finanzen.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 11/SVV/0027 in den Ausschuss für Finanzen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam für das Jahr 2011 und in die mittelfristige Finanzplanung bis 2014 sind die finanziellen Mittel für die Realisierung folgender fachlicher Aufgabenstellungen aufzunehmen:

 

1.      Förderung des Projektes „Zeltpunkt - offene Jugendarbeit am Zirkuszelt im Volkspark“ durch Einrichtung und Förderung einer Personalstelle sowie der entsprechenden Betries- und Sachkosten und Aufnahme in die mittelfristige Finanzplanung bis 2014.

2.      Verstetigung des Projektes „Mädchenzukunft - selbstbestimmte Wege zwischen den Kulturen“ durch die Bereitstellung der erforderlichen Personal-, Sach- und Betriebskosten für 2011 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2014.

3.      Gewährleistung der einheitlichen Eingruppierung aller Sozialarbeiter mit Aufgaben gemäß § 11 bis 14 SGB VIII analog  der Besoldung der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Kinder- und Jugendklubs der Stadt  nach S11 TVÖD.

4.      Umsetzung der durch den Jugendhilfeausschuss 2009 bestätigten Qualitätsparameter für die Arbeit in Kindertagesstätten in der ersten Stufe, das heißt Finanzierung der Eingewöhnung, der Fortbildung und der Leitungsfreistellung.