06.04.2011 - 8.1.7 Jugendförderung - Haushalt 2011
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1.7
- Zusätze:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 06.04.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Jugendhilfeausschuss
- Beschluss:
- abgelehnt
Der Ausschuss für Finanzen hat in Einzelabstimmung über diese Vorlage befunden:
Dem Punkt 1. hat er zugestimmt; die Punkte 2., 3. und 4. hat er abgelehnt
Der Punkt 1. Projekt Zeltpunkt - offene Jugendarbeit am Zirkuszelt im Volkspark ist im Haushalt enthalten und bedarf keiner Abstimmung.
Abstimmung:
Der Punkt 2. Verstetigung des Projektes Mädchenzukunft - selbstbestimmte Wege zwischen den Kulturen wird
mit 24 Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 16 Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Der Punkt 3. - Eingruppierung aller Sozialarbeiter wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei einer Stimmenthaltung.
Abstimmung:
Der Punkt 4. - Finanzierung der Eingewöhnung, der Fortbildung und der Leitungsfreistellung wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam für das Jahr 2011 und in die mittelfristige Finanzplanung bis 2014 sind die finanziellen Mittel für die Realisierung folgender fachlicher Aufgabenstellungen aufzunehmen:
1. Förderung des Projektes Zeltpunkt - offene Jugendarbeit am Zirkuszelt im Volkspark durch Einrichtung und Förderung einer Personalstelle sowie der entsprechenden Betries- und Sachkosten und Aufnahme in die mittelfristige Finanzplanung bis 2014.
2. Verstetigung des Projektes Mädchenzukunft - selbstbestimmte Wege zwischen den Kulturen durch die Bereitstellung der erforderlichen Personal-, Sach- und Betriebskosten für 2011 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2014.
3. Gewährleistung der einheitlichen Eingruppierung aller Sozialarbeiter mit Aufgaben gemäß § 11 bis 14 SGB VIII analog der Besoldung der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Kinder- und Jugendklubs der Stadt nach S11 TVÖD.
4. Umsetzung der durch den Jugendhilfeausschuss 2009 bestätigten Qualitätsparameter für die Arbeit in Kindertagesstätten in der ersten Stufe, das heißt Finanzierung der Eingewöhnung, der Fortbildung und der Leitungsfreistellung.