06.04.2011 - 8.3 Eckwertebeschluss für die Planung des Haushalts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
- Datum:
- Mi., 06.04.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen, für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung, für Finanzen, für Gesundheit und Soziales, für Bildung und Sport, für Kultur, für Eingaben und Beschwerden und der Hauptausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss haben der Vorlage zugestimmt bzw. sie zur Kenntnis genommen.
Die Ortsbeiräte Eiche, Fahrland, Grube, Groß Glienicke, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz Paaren haben der Vorlage zugestimmt bzw. sie zur Kenntnis genommen. Der Ortsbeirat Golm hat sie abgelehnt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die mit dem Haushaltsplan 2011 zugleich für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung sind Grundlage für die Haushaltsplanung der Landeshauptstadt Potsdam. Bei der Aufstellung des Ergebnishaushaltes für das Haushaltsjahr 2012 sind die beigefügten Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche zu Grunde zu legen (Anlage 1).
2. Die mit dem Haushaltsplan 2011 zugleich für das Haushaltsjahr 2012 bis 2014 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Investitionsplanung sind Grundlage für die Investitionsplanung 2012.
3. Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.
4. Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.
5. Zur Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Ertragsmöglichkeiten in angemessener Weise auszuschöpfen (z. B. durch das Erreichen adäquater Kostendeckungsgrade).
6. Dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist zu folgen.
Anlagen zur Vorlage
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