06.04.2011 - 8.5 Festsetzung der Höchstbetrages für die Aufnahme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 60.000.000 EUR festgesetzt.

Die Festsetzung des Höchstbetrages gilt bis zur Änderung dieses Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einer Gegenstimme

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen