06.04.2011 - 9.2 Bürgerhaushalt weiterentwickeln

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat die Vorlage zur Kenntnis genommen und in die Lenkungsgruppe Bürgerhaushalt überwiesen; der Jugendhilfeausschuss hat empfohlen, die Vorlage in der Lenkungsgruppe Bürgerhaushalt zu behandeln. 

 

Die Ausschüsser Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung, für Gesundheit und Soziales, für Bildung und Sport, für Eingaben und Beschwerden und der Rechnungsprüfungsausschuss haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.

 

Der Ausschuss für Finanzen hat empfohlen, den Antrag in geänderter Form in die Drucksache 10/SVV/0887 einzuarbeiten.

 

Der Ausschuss für Kultur hat der Vorlage mit der Streichung des 2. Absatzes mit dem Wortlaut:

Der weiterentwickelte Bürgerhaushalt soll erstmalig mit dem Beschluss des Haushaltes des Jahres 2012 wirksam werden.

zugestimmt. Dieser Empfehlung hat sich der Hauptausschuss angeschlossen.

 

 

Die Mehrheit der Lenkungsgruppe Bürgerhaushalt hat den Antrag  (Prüfauftrag) befürwortet. Es seien in diesem wichtige Teile des Antrags der Gruppe die Andere enthalten.

Das Lenkungsgremium empfiehlt die Erteilung eines Prüfauftrags zur Weiterentwicklung des Bürgerhaushaltsverfahrens im Sinne des Antrags. Es sollte jedoch nicht der gesamtstädtische Ansatz des Bürgerhaushalts in Frage gestellt werden.

Das neue Vorgehen ist durch eine Pilotierung zu erproben. Zu diesem Zweck sollen drei Versuchsprojekte zum nächstmöglichen Zeitpunkt, bis spätestens zum Bürgerhaushalt 2014 durchgeführt werden. Das Lenkungsgremium empfiehlt die Streichung des letzten Satzes des Antrags, der den Wortlaut hat:

Der weiterentwickelte Bürgerhaushalt soll erstmalig mit dem Beschluss des Haushaltes des Jahres 2012 wirksam werden.

 

Das Lenkungsgremium schlägt vor, die Pilotprojekte sowohl in einem Ortsteil als auch in zwei Stadtteilen, von denen in einem bereits Beiratstrukturen bestehen, durchzuführen.

 

Abstimmung:

Die von der Lenkungsgruppe empfohlene Vorgehensweise sowie  empfohlene Streichung des letzten Satzes werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie der derzeitige Bürgerhaushalt dergestalt weiterentwickelt werden kann, dass zusätzlich zum jetzigen Verfahren von den Bürgern der Landeshauptstadt über die Verwendung eines Bürgerbudgets als Bestandteil des Haushalts entschieden werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

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Anlagen

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