06.04.2011 - 10.25 Auslegung des Nahverkehrsplans 2012-2016

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird namens der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD von der Stadtverordneten Hüneke eingebracht; die von der Fraktion CDU/ANW beantragte Ergänzung mit dem Wortlaut:                    

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Nahverkehrsplan 2012 – 2016 für die Landeshauptstadt Potsdam in einem 2-stufigen Verfahren analog zum Aufstellungsverfahren der B-Pläne der SVV zur Beschlussfassung vorzulegen, d. h.,

1. Beschluss als Entwurf für die öffentliche Auslegung

2. Beschlussvorlage „Nahverkehrsplan 2012 – 2016“ einschließlich eines  Vorschlags zur Abwägung der Hinweise aus der Bürgerbeteiligung.

 

wird von den Antragstellerinnen übernommen und die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beantragt.

 

Vom Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Herrn Klipp wird darauf hingewiesen, dass auch für den Nahverkehrsplan eine Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen sei; er stellt die Verfahrensschritte dar, erläutert die einzuhaltenden Fristen und macht darauf aufmerksam, dass der Stadtverordnetenversammlung ein entsprechender Beschluss erst Anfang 2012 zur Entscheidung vorgelegt werden könne.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 11/SVV/0234 mit den von den Antragstellerinnen übernommenen Ergänzungen in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Nahverkehrsplans 2012-2016 für die Landeshauptstadt Potsdam vor der Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen, den Einwohnerinnen und Einwohnern von Potsdam Gelegenheit zu geben, sich zu dem Entwurf des Nahverkehrsplans zu äern und den Stadtverordneten mit dem Beschlussentwurf eine Übersicht mit den Vorschlägen und Einwendungen der Einwohnerinnen und Einwohner sowie eine Abwägungsempfehlung vorzulegen.