04.05.2011 - 7.16 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 "Nahvers...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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In  Vertretung des Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen wird die Vorlage vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Dem Wechsel des Vorhabenträgers für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 „Nahversorgungsbereich Golm“ auf die Bayrische Städte- und Wohnungsbau GmbH & Co. KG wird gemäß § 12 Abs. 5 BauGB zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen