04.05.2011 - 6.5 Regeln zum Umgang mit Zirkustieren in der Lande...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung hat einer geänderten neuen Fassung zugestimmt, die den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde; diese hat die Antragstellerin übernommen und wird zur Abstimmung gestellt.

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister hat  Einvernehmen herzustellen, dass bei der Verpachtung von stadteigenen Grundstücken und Grundstücken der städtischen Eigengesellschaften an Zirkusbetriebe und ähnliche Veranstalter insbesondere folgende Wildtiere nicht mitgeführt, ausgestellt und zu Auftritten genutzt werden:

 

1.              Alligatoren und Krokodile, Antilopen und Antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Elefantenbullen, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Tümmler und Wölfe (s. auch Anlage 2 ff).

 

2.              Der Ausschluss solcher Tiere soll durch entsprechende Regelungen in den mit den Veranstaltern zu schließenden Pachtverträgen sichergestellt werden.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

Reduzieren

Anlagen