04.05.2011 - 6.5 Regeln zum Umgang mit Zirkustieren in der Lande...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen neue Fassung vom 22.03.2011
- Datum:
- Mi., 04.05.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister hat Einvernehmen herzustellen, dass bei der Verpachtung von stadteigenen Grundstücken und Grundstücken der städtischen Eigengesellschaften an Zirkusbetriebe und ähnliche Veranstalter insbesondere folgende Wildtiere nicht mitgeführt, ausgestellt und zu Auftritten genutzt werden:
1. Alligatoren und Krokodile, Antilopen und Antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Elefantenbullen, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Tümmler und Wölfe (s. auch Anlage 2 ff).
2. Der Ausschluss solcher Tiere soll durch entsprechende Regelungen in den mit den Veranstaltern zu schließenden Pachtverträgen sichergestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18 kB
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