04.05.2011 - 7.7 Bedingungen für Kostenübernahme der Flutlichtre...

Beschluss:
vertagt
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Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Lehmann namens der Fraktion Die Andere eingebracht.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Oberbürgermeister Herr Jakobs beantragt, die DS 11/SVV/0339 (bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01. Juni 2011) zurückzustellen, bis der mit der Drucksache 11/SVV/0297 angeforderte Bericht zur Havarie eines Mastes der Flutlichtanlagen im Karl-Liebknecht-Stadion vorliegt.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen  Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.               Der Oberbürgermeister legt den Stadtverordneten vor der Auszahlung der Transferzahlung für die "Instandsetzung der Flutlichtmasten" die vollständigen Unterlagen des SVB 03 über eine regelmäßige Wartung der Flutlichtmasten im Karl-Liebknecht Stadion seit der Fertigstellung 2002 vor. Sollte eine regelmäßige Wartung nicht nachgewiesen werden können, übernimmt die Stadt nicht die Kosten der Instandsetzung.

 

2.               r den Fall, dass eine ordnungsgemäße Wartung durch den Verein stattgefunden hat, wird der Oberbürgermeister aufgefordert, anhand der über die Havarie vorliegenden Unterlagen und Firmenangebote zu garantieren, dass die Reparatur der Flutlichtmasten die bereitgestellte Summe in Höhe von 250.000 € nicht übersteigt. Über die, unter dem Vorbehalt erfolgter Wartung, bereitgestellte Summe hinausgehende Kosten werden von der Stadt nicht getragen.

 

3.               r den Fall der Übernahme der Kosten durch die Stadt sind regelmäßige Wartungsintervalle - sowohl zeitlich als auch den Umfang betreffend - festzulegen und die Einhaltung dieser Wartungsmaßnahmen durch den Verein ist von der Stadt zu kontrollieren. Diesbezüglich ist auch die Sicherheit der Stadionbesucher zu berücksichtigen.