04.05.2011 - 7.6 Havarie an der Flutlichtanlage im Karl-Liebknec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Namens der Fraktionen CDU/ANW und SPD wird die Vorlage vom Stadtverordneten Lehmann eingebracht.

 

 

Um 18:40 Uhr stellt die die Stadtverordnete Lehmann, Fraktion Die Andere, den Geschäftsordnungsantrag, die Beschlussfähigkeit (gemäß § 18 Punkt 3 der Geschäftsordnung) festzustellen. Da zu diesem Zeitpunkt nur 23 Stadtverordnete anwesend sind, die Stadtverordnetenversammlung damit nicht beschlussfähig ist, wird die Sitzung unterbrochen.

Um 18:43 Uhr stellt die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller fest, dass 34 Stadtverordnete anwesend sind und die Behandlung der DS 11/SVV/0297 wird wieder aufgenommen.

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 01. Juni 2011 zur Havarie eines Mastes der Flutlichtanlagen im Karl-Liebknecht-Stadion zu berichten.

 

Im Bericht sind insbesondere die Verantwortlichkeiten für durchzuführende Wartungsarbeiten und technische Überwachung an der Anlage sowie die im TÜV-Bericht aufgeführte Mitverantwortung der Bauverwaltung an der Havarie darzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen