01.06.2011 - 8.31 Rotation in korruptionsgefährdeten Verwaltungsb...

Beschluss:
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der OB wird beauftragt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in korruptionsgefährdeten Bereichen der Stadtverwaltung tätig sind, im Rotationsverfahren alle fünf Jahre umzusetzen.

Bei der Einschätzung der betroffenen Bereiche ist die Anlage „Auflistung besonders gefährdeter Bereiche“ zur „Dienstanweisung zur Korruptionsbekämpfung der Landeshauptstadt Potsdam“ zu Grunde zu legen, die der Oberbürgermeister am 30.03.2011 erlassen hat.

Die Einzelmaßnahmen sind mit der städtischen Antikorruptionsbeauftragten abzustimmen.

Der Oberbürgermeister informiert die Stadtverordnetenversammlung im September 2011 über die eingeleiteten Maßnahmen.