01.06.2011 - 9.23 Auswahlverfahren und -kriterien Hort Grundschul...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Diese Drucksache wurde vorab im Jugendhilfeausschuss beraten, der sein zustimmendes Votum abgegeben hat.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport Frau Dr. Magdowski eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren zum Betreiben der Einrichtung – Hort der Grundschule 3, Bornstedter Feld, 14469 Potsdam durchzuführen. Der Jugendhilfeausschuss bestätigt die Prüfkriterien (Anlage 3) zur Auswahl des Trägers.

 

2.  Grundlage hierfür bilden die relevanten  Beschlüsse der Landeshauptstadt Potsdam 26.11.2009 (DS 10/SVV/0599 - vgl. Anlage 1) und (DS 07/SVV/0678- vgl. Anlage 2)  zur Errichtung der Grundschule 3 und Bereitstellung von Hortplätzen mit einer Kapazität von 335 sowie die daraus resultierend von  der Verwaltung erarbeiteten Prüfkriterien (vgl. Anlage 3).

 

3.      Eine Auswahlkommission prüft und bewertet die Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der vorgenannten Prüfkriterien.

              Die Auswahlkommission ist zu bilden aus:

                               –               drei VertreterInnen des Jugendhilfeausschusses,

– drei VertreterInnen des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie (Fachbereichsleitung, Bereich Regionale Kinder- und Jugendhilfe sowie Qualitätsmanagement)

                                 –               einem Vertreter der AG nach § 78 SGB VIII (Regionale JH-AG1)

 

4.              Das Votum der Auswahlkommission wird abschließend der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung über die Trägerschaft vorgelegt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen