01.06.2011 - 22 Genehmigung einer überplanmäßigen/außerplanmäßi...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Diese Vorlage wird zum Themenkomplex „Babelsberg 03“ gemeinsam mit der DS 11/SVV/0339  behandelt.

 

Der Oberbürgermeister Herr Jakobs bringt die Vorlage ein.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion BürgerBündnis, beantragt, den Beschlusstext wie folgt zu ergänzen::

 

g)               die Grundschuld nur für das bereits ausgereichte Darlehen verwandt wird und die bereits frei gemachte Grundschuld nicht als Zusatzsicherheit für die DKB-Bürgschaft verwendet werden darf.

 

Diese Ergänzung wird vom Oberbürgermeister Herrn Jakobs übernommen.

 

 

Nach 15 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Müller, Fraktion DIE LINKE, beantragt den Schluss der Debatte.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schubert, Fraktion SPD, beantragt den Schluss der Rednerliste (zu diesem Zeitpunkt sind der Oberbürgermeister und der Stadtverordnete Teuteberg, Fraktion FDP, eingetragen).

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

Nach der Pause bittet der Oberbürgermeister Herr Jakobs um Klarstellung bezüglich einer Aussage des Stadtverordneten Schröder, Fraktion CDU/ANW, dass der Stadtverordnete Lehmann die Fraktion über Inhalte der Aufsichtsratssitzung informiert habe.

Von beiden Stadtverordneten wird anschließend zu diesem Sachverhalt Stellung genommen.

 

 

 

Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes  ist rtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.               Bewilligung  eines einmaligen überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwandes und dessen  Auszahlung im Haushaltsjahr 2011 in Höhe von  700.000 EUR als Transferleistung für den SV   Babelsberg 03 e.V. für die Spielsaison des Deutschen Fußballbundes 2011/12.

 

2.               Auf Grundlage dieses Beschlusses wird ein Bescheid über eine Zuwendung in Höhe von bis zu 700.000 EUR an den SV Babelsberg 03 e.V. erlassen.

 

3.               An die Gewährung dieses Zuschusses werden folgende Bedingungen / Auflagen geknüpft:

 

a) Sicherung eines funktionsfähigen Vorstandes sowie einer ordnungsgemäßen Gescftsführung

b) Vorlage der Finanzierungsplanung zur Verwendung des Zuschusses der Saison 2011/12

c)   Zustimmung der LHP zur geplanten Verwendung ihres Zuschusses

d) Einsichtsrechte der LHP oder beauftragter Dritter in die Bücher des Vereins

e) Verwendungsnachweisprüfung des Zuschusses

f)  Vorlage eines Finanzierungskonzeptes zur Spielsaison 2012/13

        - unter Maßgabe der angestrebten Spielklasse

        - ohne den o.g. einmaligen Zuschuss

        - spätestens zum 30.03.2012

  g) die Grundschuld nur für das bereits ausgereichte Darlehen verwandt wird   

      und die bereits frei gemachte Grundschuld nicht als Zusatzsicherheit für

     die DKB-Bürgschaft verwendet werden darf.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Reduzieren

Anlagen