31.08.2011 - 9.8 Unterschutzstellung der klassischen DDR-Archite...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Namens der Fraktion BürgerBündnis wird  die Vorlage vom Stadtverordneten Kirsch eingebracht und anschließend die Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beantragt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Engel-Fürstberger, Fraktion FDP,  beantragt gemäß § 16  Punkt 2. d) der Geschäftsordnung die Nichtbefassung wegen Unzuständigkeit.

 

Vom Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Herrn Klipp wird in der Diskussion darauf hingewiesen, dass die Prüfung des Denkmalwertes und Eintragung in die Denkmalliste ausschließlich durch das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege vorzunehmen sei. Eine Mitwirkungspflicht des Oberbürgermeisters als Untere Denkmalbehörde sehe das Denkmalschutzgesetz nicht vor.

 

Abstimmung:

Der o. g. Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 20 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 17 Ja-Stimmen.

 

Gegen die Überweisung der DS 11/SVV/0547 in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen erhebt sich kein Widerspruch.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Unterschutzstellung des Schwimmbades am Brauhausberg und des Minsk als Denkmal zu prüfen.