28.09.2011 - 11.12 Koordinierungsstelle für Kinder und Jugendliche...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat der Vorlage mit folgenden Änderungen/Ergänzungen zugestimmt, die von der Antragstellerin übernommen wurden:

 

Im ersten  Satz soll ergänzt werden:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle zunächstr Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu treffen.

Der letzte Satz wird geändert:

Der Personal-, Organisations- und Qualifizierungsbedarf wird verwaltungsintern gedeckt ist gesondert darzustellen.

 

 

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales hat der Vorlage mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle zunächstr Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu treffen. Die Koordinierungsstelle nimmt ihre Arbeit zum Juni 2012 auf. Die Koordinierungsstelle sichert, dass zukünftig Angehörige und Betreuer von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Bereich der Stadtverwaltung einen umfänglichen Service aus einer Hand erhalten. Die Koordinierungsstelle realisiert neben der ordnungsgemäßen Durchführung aller im Interesse und des Wohles des Kindes erforderlichen behördlichen Maßnahmen die Beratung zur Inanspruchnahme der dafür zur Verfügung stehenden gesetzlichen Leistungen und freiwilligen Angebote durch öffentliche Stellen und sonstige Träger. Der Personal-, Organisations- und Qualifizierungsbedarf wird verwaltungsintern gedeckt ist gesondert darzustellen.

Dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales ist im März 2012 ein Zwischenbericht zu geben.

 

Die vom o. g. Ausschuss empfohlenen Änderungen werden von der Antragstellerin ebenfalls übernommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle zunächstr Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu treffen. Die Koordinierungsstelle nimmt ihre Arbeit zum Juni 2012 auf.

 

Die Koordinierungsstelle sichert, dass zukünftig Angehörige und Betreuer von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Bereich der Stadtverwaltung einen umfänglichen Service aus einer Hand erhalten. Die Koordinierungsstelle realisiert neben der ordnungsgemäßen Durchführung aller im Interesse und des Wohles des Kindes erforderlichen behördlichen Maßnahmen die Beratung zur Inanspruchnahme der dafür zur Verfügung stehenden gesetzlichen Leistungen und freiwilligen Angebote durch öffentliche Stellen und sonstige Träger.

Der Personal-, Organisations- und Qualifizierungsbedarf ist gesondert darzustellen.

 

Dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales ist im März 2012 ein Zwischenbericht zu geben.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen