02.11.2011 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 21 "Potsdamer Chaussee" (OT G...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen (ff) sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung haben der Vorlage zugestimmt; den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben sie abgelehnt.

 

Der Ortsbeirat Groß Glienicke hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt, die vom Ortsvorsteher Herr Blaser mündlich untersetzt wird.

 

Der Beschlusstext ist um einen Punkt 5. zu ergänzen:

Der Ortsbeirat Groß Glienicke bittet die Verwaltung, bei den weiteren Planungen die Errichtung von Straßenlaternen entlang der L 20 im Bereich zwischen Kreisel und Ulrich-Steinhauer-Straße vorzusehen.

Änderung in der Begründung:

Begründung, Seite 4, Überprüfung der ursprünglich formulierten Ziele, 6. Zeile:

Statt: „…dass der Durchgangsverkehr der Bundesstraße 2 weiterhin …“ neu: „r einen gewissen Zeitraum …“

Der Ortsbeirat bekräftigt seine Erwartung, dass an der Planung der Umgehungsstraße festgehalten wird.

 

Den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der o. g. Ortsbeirat abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Wortlaut:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Teilbereich Potsdamer Straße (Standort Supermarkt) ist aus dem B-Plan herauszulassen und als Vorhaben- und Erschließungsplan weiterzuentwickeln, um den längerfristigen Einfluss der Landeshauptstadt Potsdam auf das Vorhaben durch einen städtebaulichen Durchführungsplan sicherzustellen.

Der städtebauliche Vertrag ist zwingend vor dem Auslegungsbeschluss vorzulegen, wie es der Beschluss 10/OBR/0106 vorsieht.

 

Die Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes der LH P (s. d. Seite 147), „Ansiedlung eines Supermarktes auf dem Standort nördlich der B2, in Ergänzung des bestehenden Lebensmitteldiscounter“ sind einzuhalten. D.h. die Fläche ist gemäß der Definition der Einzelhandelserfassung der gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin/Brandenburg (400-1200 m²) auf 800 m² zu begrenzen. Weitere über das Einzelhandelskonzept hinaus gehende Verkaufsflächen sind nicht auszuweisen.

Die Empfehlungen zur Weiterentwicklung „zentraler Versorgungsbereiche“ und „zentralitätsbildender Sonderstandorte“ des Einzelhandelskonzeptes Potsdams sind einzuarbeiten, insbesondere die Punkte 7 und 9.

Die Parkplätze sind hinter den Gebäuden anzuordnen und auf 40 bis 50 Stück zu begrenzen (vgl. auch Definition der Einzelhandelserfassung der gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg).

 

wird

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 4 Ja-Stimmen.

 

Abstimmung:

Die vom  Ortsbeirat Groß Glienicke beantragte Ergänzung des Beschlusstextes um einen Punkt 5. sowie die Änderung in der Begründung werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 21 „Potsdamer Chaussee“ (OT Groß Glienicke) ist in seinen Grenzen gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern (siehe Anlagen 1 und 3).
 

2.      Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 „Potsdamer Chaussee“ (OT Groß Glienicke) ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 1 und 2).
 

3.      r diesen Bebauungsplan wird nach § 46 Abs 1 i.V.m. § 45 BauGB eine Erweiterung der Baulandumlegung –rdlich zwischen „Grüner Weg“ und „Potsdamer Chaussee“ – angeordnet. Die Lage ergibt sich aus der Karte (siehe Anlage 4).
 

4.      Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.

 

5.      Der Ortsbeirat Groß Glienicke bittet die Verwaltung, bei den weiteren Planungen die Errichtung von Straßenlaternen entlang der L 20 im Bereich zwischen Kreisel und Ulrich-Steinhauer-Straße vorzusehen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen