02.11.2011 - 6.9.4 Nutzung Brauhausberg / Freizeitbad

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat der Vorlage mit folgender Ergänzung des ersten Satzes zugestimmt:

Nach der Wortgruppe „… noch die städtischen Unternehmen“ ist einzufügen:

„ bis zu einer grundsätzlichen Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung“…

 

Abstimmung:

Die o. g. Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einer Stimmenthaltung.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass weder die Stadt noch die städtischen Unternehmen bis zu einer grundsätzlichen Entscheidung der Stadtverordnetenversammlungr das Areal Brauhausberg und Freizeitbad Aufträge vergeben, oder Tätigkeiten auslösen:

 

-          hinsichtlich der Gestaltung

-          der wirtschaftliche Verwertung

-          Grundstücksverkäufe oder Verträge ähnlicher Art.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen