02.11.2011 - 7.15 Vollzug des Bebauungsplans Nr. 8 "Seepromenade/...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner eingebracht.

 

Auf die Anregung des Ortsvorstehers von Groß Glienicke, das Gespräch nicht zu verweigern, erwidert  der Oberbürgermeister, dass die Verwaltung weiterhin bereit sei, auch „in der allerletzten Phase“ Gespräche zu führen und nichts unversucht lassen werde,  um zu einer einvernehmlichen Regelung zu kommen. An dem Willen, den Uferweg öffentlich zugänglich zu machen, so Herr Jakobs,  lasse die Stadtverwaltung keine Zweifel aufkommen.

 

 

Die Beschlussverfolgung im Amtsinformationssystem wird gewünscht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, zum Vollzug des Bebauungsplans Nr. 8 "Seepromenade/Dorfstraße" und als Voraussetzung für die Herstellung eines durchgehenden, plankonformen Uferweges am Groß Glienicker See bei der Enteignungsbehörde des Landes Brandenburg hinsichtlich der in der Anlage aufgeführten Wegeflächen entsprechende Verfahren gemäß §§ 85 f. Baugesetzbuch mit einem Enteignungsantrag einzuleiten und alle sonstigen Verfahrenshandlungen, die für die zeitnahe Realisierung des Uferwegebaus erforderlich sind, wie z.B. Anträge auf Besitzeinweisung, zu stellen.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen