07.12.2011 - 9.13 Festsetzung des Höchstbetrages für die Aufnahme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.13
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Kommunaler Immobilien Service
- Datum:
- Mi., 07.12.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Höchstbetrag der Kassenkredite für den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS), der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden kann, wird ab 01.01.2012 auf 3.000.000 festgesetzt. Die Festsetzung des Höchstbetrages gilt bis zur Änderung dieses Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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