07.12.2011 - 9.32 Erhaltungssatzung "Drewitz", Erneuter Beschluss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Herrn Klipp eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Auf der Grundlage des § 172 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), wird für die Dorflage Drewitz (Abgrenzung Anlage 2) eine Erhaltungssatzung erlassen (Anlage 1 und 2).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen