11.01.2011 - 3.4 Infrastrukturfolgekostenbeiträge erheben

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Hüneke bringt den Antrag ein und erläutert ihn. Ziel ist zu prüfen, für
Infrastruktureinrichtungen erforderliche Mittel einzuwerben.

 

Herr Goetzmann umreißt grob den Themenschwerpunkt, welche eine Prüfung ergeben würde.

 

Herr Kutzmutz stellt die gewählte Zahl von „zwei“ (Wohneinheiten) in Frage. Eine entsprechende Finanzierung würde für die betroffenen Eigentümer wie eine Steuer wirken. Er hält den Antrag daher für übertrieben.

 

Herr Teuteberg spricht gegen den Antrag. Er weist auf die zu erwartenden
zusätzlichen Belastungen der Eigentümer und des Wohnens im Falle einer
Umsetzung hin.

 

Frau Hüneke weist darauf hin, dass die Zahl von „zwei“ (Wohneinheiten)
insbesondere einen weiten Prüfrahmen ermöglichen soll.

 

Die Vorlage 10/SVV/0956 wird zur Abstimmung gestellt.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Antrag abzulehnen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              3

Ablehnung:              3

Stimmenthaltung:              0