11.01.2011 - 3.3 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann nimmt Bezug auf die, gemäß der Bitte in der Sitzung vom 07.12.2010, verschickte Übersicht. Er verdeutlicht grafisch die praktischen
Auswirkungen für den einzelnen Mitarbeiter bei der gleichzeitigen Bearbeitung von Planverfahren.

 

Nach seiner Erfahrung sind pro Mitarbeiter maximal 4- 5 Planverfahren parallel leistbar. Bei mehr Verfahren fällt die Leistungsfähigkeit deutlich ab. Er plädiert für eine effiziente Bearbeitung der einzelnen Verfahren. Die Zunahme der Leistungsfähigkeit aufgrund des personellen Zuwachses ist einmalig; eine Wiederholung ist nicht zu erwarten.

 

Herr Jäkel stellt die Zuordnung des Bebauungsplanes 107 Kaserne Krampnitz (Fahrland) zur Priorität 3, statt zur Priorität 2, in Frage.

 

Auf Nachfragen teilen Herr Goetzmann und Frau Holtkamp mit:

Für den Bebauungsplan 25-1 Heidereiterweg ist bereits ein einfacher
Bebauungsplan vorgesehen. Eine weitergehende Einschränkung auf einen reinen Text-Bebauungsplan wird nicht als maßgebend angesehen.

 

Hinsichtlich des Bebauungsplanes 107 Kaserne Krampnitz (Fahrland) sind
planerische (Vor-)Überlegungen und Vorarbeiten durchzuführen. Diese werden durch die anstehende vorbereitende Untersuchung bezüglich eines städtebaulichen Entwicklungsgebietes weder ersetzt noch ausgesetzt.

 

Eine Information der Ortsbeiräte ist vorgesehen.

 

Herr Klipp bestätigt die Unabhängigkeit der Verfahren zur Bauleitplanung vom Ergebnis einer vorbereitenden Untersuchung bezüglich eines städtebaulichen Entwicklungsgebietes; zudem ist sie auch unabhängig davon, wer Eigentümer ist.

 

Die Aufnahme des Bebauungsplans 121 Behlertstraße in die Priorität 2 I ist
angesichts der geplanten Investition im Haushalt 2013/2014 und des Vorlaufs der Investition erfolgt. Zudem weist er darauf hin, dass dies erwarteter Kritik seitens der Anwohner der Hans-Thoma-Straße beim 2. Bauabschnitt der Sanierung der Humboldtbrücke vorbeugt.

 

Herr Jäkel weist auf die Sitzung des Ausschusses für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung am 13.01.2011 hin.

 

Herr Goetzmann sagt zu, eine geänderte Anlage 1 nachzureichen, in welcher der Bebauungsplan 107 Kaserne Krampnitz (Fahrland) der Priorität 2, statt der
Priorität 3, zugeordnet ist.

 

Die Vorlage 10/SVV/0968 wird geändert zur Abstimmung gestellt:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2011 bis 2012 gemäß der in der geänderten Anlage 1 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              6

Ablehnung:              0

Stimmenthaltung:              0