11.01.2011 - 3.6 Mauerrest Bertinistraße

Beschluss:
vertagt
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Frau Hüneke bringt den Antrag ein und begründet ihn. Das Ziel besteht darin, auch ein solches Relikt zur Erinnerung zu erhalten.

 

Auf Nachfragen teilt Herr Klipp mit, dass sowohl das betroffene als auch das dahinterliegende Grundstück im Eigentum der Landeshauptstadt steht.

 

Herr Klipp und Herr Praetzel sprechen gegen die Vorlage und weisen insbesondere auf folgende Punkte hin:

-          Der in Rede stehende Mauerrest war kein Teil der Hinterlandmauer als Teil der ehemaligen Grenzanlage; vielmehr handelt es sich um eine
einfache Einfriedungsmauer. Daher ist diese nicht erhaltenswert.

-          Der geplante Straßenausbau der Bertinistraße mit der geplanten Entwässerungsanlage erfordert in technischer Hinsicht eine ausreichende Breite. Die Standfestigkeit des verbleibenden Teils des betroffenen Mauerrestes ist fraglich

-          Etwaige Einschränkungen der bisherigen Beschlußlage, z.B. zum
Panoramaweg, durch die vorliegende Beschlussvorlage.

-          Ausbau der Bertinstraße ist bereits ausgeschrieben; höchstens ist die
Demontage und Sicherung an anderer Stelle möglich.

 

Frau Hüneke bekräftigt ihre Auffassung, dass der in Rede stehende Mauerrest Teil der ehemaligen Grenzanlage sei. Die konkrete Zuordnung ist zweitrangig. Herr Teuteberg unterstützt dies.

 

Die Antragsteller greifen den Vorschlag von Herrn Kutzmutz auf und stellen die Vorlage zurück. Zunächst soll ein Vororttermin und eine Diskussion mit der
Verwaltung stattfinden.

 

Herr Klipp sieht diese Erörterung angesichts der Hinweise der Verwaltung
skeptisch.

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