08.02.2011 - 5.3 Verständigung zum Umgang mit außerordentlichen ...

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Der Ausschussvorsitzende bringt noch einmal den Ausgangspunkt für die erforderliche Verständigung in Erinnerung.

Es müsse eine klare Unterscheidung erfolgen, ob es sich bei einem außerordentlichen Treffen

-          um eine reine Informationsveranstaltung

oder

-          ein Treffen, bei dem eine Abstimmung erwartet wird

handelt.

Dies müsse bereits von vornherein mit der Einladung deutlich werden.

 

 

Frau Hüneke verweist auf das bereits in der Ausschusssitzung am 9.11.2010 besprochene 7-Punkte-Papier und die 2 gesonderten Vorschläge von Herrn Jäkel.

 

Es erfolgt Verständigung im Ausschuss dahingehend, dass heute keine detaillierte Diskussion vorgenommen und der Ausschuss sich nur auf das ursprüngliche Thema dieses Tagesordnungspunktes beschränken wird.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen legt fest, dass grundsätzlich bei Einladungen der Ausschussmitglieder bereits mit der Einladung dargestellt wird, ob es sich um eine Information oder um eine Zusammenkunft zur Entscheidungsfindung (Beschlussfähigkeit) handelt.

 

Frau Hüneke teilt mit, dass sich der Antrag 10/SVV/0864 Abstimmung Investitionsplanung erledigt habe.

 

 

(sh. auch Protokolländerung im Rahmen der Bestätigung der Niederschrift in der Sitzung 22.2.11)

 

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