08.02.2011 - 5.6 BE zu den Möglichkeiten des Erhaltes der Nahver...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Goetzmann informiert über den von Herrn Pfrogner schriftlich dargestellten Sachverhalt und die darin anschließenden Fragestellungen (Ausreichung erfolgt als Protokollanlage).

 

Herr Goetzmann bemerkt dazu einleitend, dass die Kundenfrequenz/Kundenbedürfnisse weder belegbar, noch in Frage zu stellen sind.

 

Zur Frage 2.3 (welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung eine Nahversorgung in diesem Bereich... dauerhaft stadtplanerisch sicherzustellen) informiert Herr Goetzmann, dass es nicht darauf ankommt, es zulassungshig zu machen. Die Nahversorgungseinrichtung hat Bestandsschutz. Ob ein bestehendes Baurecht jedoch wahrgenommen wird, ist Entscheidungsfreiheit des Grundstückseigentümers. Hier liegt der Kernpunkt. Mit einem bestehenden Baurecht kann niemand gezwungen werden, ein Baurecht wahrzunehmen. Es gibt einen Grundstückseigentümer, der kein Interesse hat an dieser Stelle eine Nahversorgungseinrichtung zu betreiben. Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 10/SVV/1068 (Erhalt Kaufhalle Waldstadt) dargestellt, ist der Investor im Augenblick lediglich Eigentümer des Kaufhallengrundstückes selbst. Da es für die Realisierung des aktuell beantragten Vorhabens erforderlich ist, dass der Investor noch Teile der städtischen Grundstücksflächen erwirbt, könnte die Landeshauptstadt Potsdam zwar durch Verweigerung der städtischen Grundstücksflächen verhindern, dass dieses vom Investor verfolgte Neubauvorhaben umgesetzt wird. Dennoch kann auch dadurch nicht erzwungen werden, dass die Kaufhalle erhalten bleibt.

 

Zur Frage 2.1 (ob für den Standort ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Seniorenanlage beschieden worden ist) berichtet Herr Goetzmann, dass eine Baugenehmigung bislang nicht erteilt worden ist, da die Flurstücksgrenze unter dem Vorhaben liegt (teils städt. Grundstücksfläche – sh. Absatz zuvor).

 

Zur demografischen Entwicklung ist schwer zu ermitteln, ob zumindest für einen überschaubaren Zeitraum die Tragfähigkeit für einen Nahversorger gegeben ist. Insgesamt geht die Tendenz eher in die Richtung von Märkten, die einen Einzugsbereich von 8 – 12 Tausend Einwohnern haben. Deshalb ist es ein Erfolg, über das Einzelhandelskonzept jedenfalls den Forbestand von 14 zentralen Versorgungsbereichen in den Stadtteilen sichern zu können.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Information zur Kenntnis.

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