22.02.2011 - 3.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 29 "Nahvers...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und geht eruternd auf einzelne Rückfragen (Festsetzung der Bäume, Versickerungsfrage, Dachformen) der Ausschussmitglieder ein.

Frau Holtkamp informiert weiterhin, dass der Ortsbeirat Golm der Vorlage einstimmig zugestimmt hat.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 29 „Nahversorgungsbereich Golm“ ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (s. Anlage 1 und 2).

 

2.       Dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (s. Anlage 3) wird gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            7

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              0

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Anlagen zur Vorlage